Abfindungen - steueroptimal gestalten
Verlassen Arbeitnehmer ihr Unternehmen gegen eine Abfindung, stehen Fragen der Besteuerung naturgemäß ganz oben an. Denn es ergeben sich vielfach erhebliche steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Diese gilt es durch geschickte Gestaltungen auch in der Praxis sicher umzusetzen.Machen Sie sich fit für diese steuerliche Sondersituation und buchen Sie Ihren Webseminarplatz!
Detaillierte Seminarinhalte:
Abfindungen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis
1. Lohnsteuerliche Behandlung
- Allgemeine Hinweise
- Abgrenzung Entschädigung – Schadenersatz
2. Regelungen zur ermäßigten Besteuerung
- Wie funktioniert die Fünftelregelung?
- Voraussetzungen für die ermäßigte Besteuerung
3. Berücksichtigung der ermäßigten Besteuerung
- Berücksichtigung im LSt-Abzugsverfahren
- Berücksichtigung bei der ESt-Veranlagung
Abfindungen aus der betrieblichen
Altersversorgung
1. Nicht versicherungsförmige Durchführungswege
- Zahlungen aufgrund einer Pensionszusage
- Zahlungen aus einer Unterstützungskasse
- Welche Besonderheiten sind zu beachten?
- Aufzeichnungen im Lohnkonto
2. Versicherungsförmige Durchführungswege
- Zahlungen aus einer Direktversicherung
- Zahlungen aus einer Pensionskasse
- Zahlungen aus einem Pensionsfonds
3. Ergänzende Hinweise
- Was gilt bei einem Wechsel des Durchführungsweges?
- Abfindung aus der Schweizerischen Altersvorsorge
Sonderfälle
1. Zahlung von Sprinterprämien
2. Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit
3. Zahlung von Jubiläumszuwendungen
4. Abfindung von Überstunden
5. Abfindung von Urlaubsansprüchen
6. Abfindungen an Minijobber
7. Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen
8. Zahlung von Nachteilsausgleichen aufgrund Altersteilzeit
9. Vervielfältigungregelung nach § 3 Nr. 63 EStG
10. Weitere Leistungen des ArbG nach dem Ausscheiden
11. Rückzahlung von Abfindungen
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Mitarbeiter in Steuer- und WP-Kanzleien
- Steuerabteilungen von Unternehmen
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)