Praxisgerechte Darstellung anhand von Beispielsfällen
Die Ergebnisse steuerlicher Betriebsprüfungen in die Folgeabschlüsse einzuarbeiten, stellt die Berufspraxis regelmäßig vor Herausforderungen. Zum einen ist die
Darstellungsweise in den Prüfungsberichten gewöhnungsbedürftig. Zum anderen sind die
sich ergebenden Folgewirkungen alles andere als trivial. Oftmals stellt sich auch die Frage, ob auch die Handelsbilanz geändert werden muss.
Unser Seminar „Anpassungsbuchungen nach BP“ greift diese Problemstellungen auf,
erläutert die Grundsystematik und zeigt
anhand von Praxisbeispielen die richtige Herangehensweise bei den notwendigen Anpassungsbuchungen.
Detaillierte Seminarinhalte:
Änderung der Handelsbilanz aufgrund einer BP
1. IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung
2. Einteilung nach der Wirksamkeit
3. Fehlerfreier Jahresabschluss
- Fehlerhafter Jahresabschluss
- Nichtiger Jahresabschluss
- Noch nicht festgestellter Jahresabschluss
4. Durchführung der Berichtigung
- Berichtigung der HB aufgrund der BP
- Übersichten
Mehr- und Weniger-Rechnung
1. Bilanzpostenmethode
2. G&V-Methode
Änderung der Steuerbilanz aufgrund einer BP
1. Prüferbilanz und Ausgleichsposten
2. Durchführung der Bilanzberichtigung
- Veranlagung des Fehlerjahres noch änderbar
- Nicht mehr änderbare Veranlagung
3. Bilanzänderung
- Enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang
- Weitere wichtige Punkte
Beispiele
1. Erhöhung Aktivposten
- Beispiel 1: erstmalige Aktivierung I
- Beispiel 2: erstmalige Aktivierung II
- Beispiel 3: nachträgliche AK § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
- Beispiel 4: Instandhaltung nachaktiviert
- Beispiel 5: Umverteilung GruBo und Gebäude I
- Beispiel 6: Umverteilung GruBo und Gebäude II
2. Verminderung Aktivposten
- Beispiel 1: AfA-Zeitraum verkürzt
3. Verminderung Passivposten
- Beispiel 1: Auflösung Rückstellung
- Beispiel 2: Auflösung Verbindlichkeit
- Beispiel 3: Reduzierung § 6b EStG Rücklage
4. Erhöhung Passivposten
- Beispiel 1: § 6b EStG Rücklage eingestellt
5. Weitere häufige Prüfungsfeststellungen
- Beispiel 1: Private Kfz-Nutzung
- Beispiel 2: Warenentnahme durch einen Gesellschafter einer Personengesellschaft
- Beispiel 3: Zuschätzung durch die BP
- Beispiel 4: Erhöhung nicht abziehbare Betriebsausgaben