Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft
Von Gewinnausschüttungsbeschluss und KapESt-Anmeldung bis zur Versteuerung beim Anteilseigner
Dieses Spezialseminar bietet die Chance zur gezielten Wissensauffrischung und -erweiterung im Bereich „Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften“.Einerseits wird dabei die Ebene der ausschüttenden Gesellschaft in den Blick genommen. Anhand anschaulicher Beispiele werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnausschüttung aufgezeigt und auch die erforderlichen Folgeschritte in Form von KapESt-Anmeldung, Verbuchung und Co. praxisnah erläutert.Andererseits wird im Seminar auch die Empfängerseite betrachtet. Hier steht eine fokussierte Betrachtung typischer Fehlerquellen und Fallstricke wie z.B. die Bestimmung des Zuflusszeitpunkts oder das Wahlrecht zum Teileinkünfteverfahren im Vordergrund.
Detaillierte Seminarinhalte:
Ausschüttungsbeschluss
1. Beschluss einer off enen Gewinnausschüttung
2. Vorab-Gewinnausschüttung
3. Bemessung der Ausschüttung
Anmeldung KapESt, Verbuchung und Co.
1. KiStAM-Abfrage
2. Anmeldung Kapitalertragsteuer
3. Verbuchung der Gewinnausschüttung
4. Eintragung in den Vordrucken
5. Sonderfall: Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto
Besteuerung beim Anteilseigner – natürliche Person
1. Privatvermögen
- Abgeltungssteuer
- Wahlrecht zum Teileinkünfteverfahren: Voraussetzungen, Bindungsdauer, Vor- und Nachteile
2. Betriebsvermögen
- Teileinkünfteverfahren
- Kurzhinweis: Gewerbesteuer
3. Besonderheiten beim Zufluss
- PV bzw. EÜR: Zufluss und Zuflussfiktion beim beherrschenden Gesellschafter
- Phasengleiche Aktivierung?
4. Richtiger VZ für die Steueranrechnung?
Besteuerung beim Anteilseigner – Kapitalgesellschaft
1. Steuerbefreiung
- Mindestbeteiligung
- materielles Korrespondenzprinzip
- Gewerbesteuer
2. Vermeidung Kapitalertragsteuer bei Dauerüberzahlern
Zielgruppe:
- Mitarbeiter in Steuer- und WP-Kanzleien
- Mitarbeiter in Steuerabteilungen von Kapitalgesellschaften
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)