Youtuber, Influencer und Co. sind in aller Munde. Auch Künstler generieren mehr und mehr Einnahmen online. Kreative Köpfe aus allen Bereichen toben sich in der digitalen Welt aus und lassen ihren Geschäftsideen freien Lauf. Mit steigendem Geschäftserfolg, rücken auch
steuerliche Fragen immer mehr in den Fokus.
• Muss ich Ertragsteuern zahlen
• Was kann ich als Betriebsausgaben absetzen?
• Wie läuft es mit der Umsatzsteuer?
Mit unserem speziell auf diese Geschäftsmodelle zugeschnittenen Webseminar unterstützen wir Sie
bei der optimalen Beratung Ihrer Mandanten. Anhand
anschaulicher Beispiele werden steuerliche
Fallstricke aufgezeigt und Lösungswege dargestellt.
Gewinnen Sie Sicherheit im Umgang neuen Problemfeldern und buchen Sie noch heute Ihren Webseminarplatz.
Detaillierte Seminarinhalte:
Ertragsteuerliche Überlegungen
1. Aus Spaß wird Ernst: Gewinnerzielungsabsicht
2. Die Bestimmung der richtigen Einkunftsart
3. Besteht eine Gewerbesteuerpflicht? Anrechnung der GewSt auf die ESt
4. Affiliate-Marketing-Einnahmen
Pay per Click | Pay per Lead | Pay per Sale | Lifetime-Vergütung | Airtime-Vergütung
5. Vorsicht: Sachzuwendungen!
Gratisprodukte | Reiseblogger| Pauschalversteuerung | Nicht vergessen: Wertverzehr! | Privatentnahmen
6. Sonderfall: Fiktionstheorie
7. Betriebsausgaben
Typische Betriebsausgaben | Sport-Influencer | Beauty-Influencer | Food-Influencer | Aktuell: Kleidung keine Betriebsausgabe
8. Gestaltung mit Namens- und Persönlichkeitsrechten
Laut BFH ein Wirtschaftsgut? | Einlage möglich | Bewertung | Abschreibung
9. Exkurs und Gestaltung: Bezahlung in Kryptowährungen
Umsatzsteuerliche Brennpunkte
1. Prüfung der Unternehmereigenschaft und der
Kleinunternehmerregelung
2. Sind Avatare Unternehmer?
3. Neue Entwicklungen bei Spenden und Donations
Gofundme | Patreon | Twitch & Co.
4. Tausch- und tauschähnlicher Umsatz
5. Falle: Kein Vorsteuerabzug ohne Rechnung: Das gilt auch für Sachzuwendungen!
6. Spezial: YouTube-Umsätze und AirBnB & Co.
7. Korrekte Rechnungslegung: Brauchen Sie eine UStID?
8. Registrierungspflichten im Ausland prüfen!
9. Vorsicht: § 13b UStG beachten!