Beteiligung der Steuerkanzlei an gewerblichen Unternehmen und umgekehrt
Ein Update zu den aktuellen Möglichkeiten der Beteiligung!
Der Weg hin zu einer Liberalisierung der Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit in Gesellschaften wurde bereits mit der Neuregelung des Berufsrechts für Steuerberater zum 01. August 2022 beschritten. Diese Entwicklung wurde seither durch weitere Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen weiter vorangetrieben, wurde zuletzt aber durch den EuGH etwas ausgebremst. Unser Spezialseminar zeigt Ihnen auf, wo die Steuerberatungsbranche in Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit gewerblichen Unternehmen aktuell steht und welche Form der gegenseitigen Beteiligung möglich sind.Wie ist die derzeitige Rechtslage hinsichtlich der Beteiligung von gewerblichen Unternehmen an einer Steuerberatungsgesellschaft? Unter welchen Voraussetzungen ist eine Beteiligung an gewerblichen Unternehmen auch für Steuerkanzleien möglich? Das und viele weitere Fragen klären wir in unserem Spezialseminar – nutzen Sie die Chance!
Detaillierte Seminarinhalte:
Beteiligung an Steuerberaterkanzlei
1. Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten
- Gesellschafterkreis der Berufsausübungsgesellschaft
- Aktive Mitarbeit und Sperrminorität (Stichwort: Unabhängigkeit)
2. EuGH zum Fremdbesitzverbot RAs
3. Denkbare Beteiligungsmodelle
- Berufsausübungsgesellschaft (direkt)
- Mitarbeiter (direkt)
- Infrastruktur
- Ausland
Beteiligung an gewerblichen Unternehmen
1. Gesellschafterstellung (grds. vereinbare Tätigkeit)
2. Geschäftsführung (grds. unvereinbare Tätigkeit)
3. Ausnahmengenehmigung
4. Werbliche Aspekte des Außenauftritts (Irreführung)
5. Grundlagen der Vermittlungsprovisionen
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)