Betriebsaufspaltung - Was nun?
Ihr „Notfallkoffer“ für die Praxis
Es ist ein Dauerbrenner in der steuerberatenden Praxis: Die unbeabsichtigt begründete Betriebsaufspaltung. Dieses Seminar gibt Ihnen anhand klassischer Fallgestaltungen eine praktische Checkliste an die Hand:✓ Besteht überhaupt eine sachliche und/oder personelle Verflechtung?
✓ Welche Konstellationen sind gefährdet?
✓ Welche Folgen hat die Entstehung einer Betriebsaufspaltung in der Deklarationspraxis?
✓ Wie sichern Sie die unbeabsichtigte Auflösung der Betriebsaufspaltung ab?Unser Referent begleitet Sie durch diese Prüfungsschritte und gibt Ihnen konkrete Handlungsanweisungen für Ihre Praxis.
Detaillierte Seminarinhalte:
Erster Schritt: Prüfung der sachlichen Verflechtung
1. Die „klassische Betriebsaufspaltung“ - Überlassung von Gebäuden
2. Gefahr: Arbeitszimmer als wesentliche Betriebsgrundlage?
- Sachliche Verfl echtung?
- Hilft § 8 EStDV?
- Rettungsanker „Arbeitsecke“?
3. Ist der Satzungssitz der Gesellschaft ein Problem?
4. Problemfall: (unentgeltliche) Untervermietung
- Betriebsaufspaltung trotz Unentgeltlichkeit?
- Schlägt jetzt auch noch § 3c EStG zu?
5. Der „ungeplante“ Erbfall - Praxisfälle
Zweiter Schritt: Liegt tatsächlich eine personelle Verflechtung vor?
1. Praxisfall 50:50 - Wann kommt es zur personellen Verflechtung?
2. Was passiert in Nießbrauchsfällen?
Dritter Schritt: Absicherung der Betriebsaufspaltung
1. Was passiert wenn´s passiert? - Folgen der betrieblichen Verstrickung
2. Absicherung von Betriebsaufspaltungen
- Übertragung auf eine GmbH & Co. KG
- Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft als Alternative?
3. Gezielte Auflösung als Betriebsaufgabe?
- Tarifbegünstigung
- Ausgliederungsmodell
4. Betriebsverpachtung
- Welche Fälle sind erfasst?
- Was passiert mit den Anteilen an der Betriebsgesellschaft?
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Mitarbeiter in Steuer- und WP-Kanzleien
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden 30 Minuten (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)