Betriebsprüfung Aktuell
Spannende Praxisfragen rund um die steuerliche Betriebsprüfung
Die steuerliche Betriebsprüfung wird immer komplexer – seit 2025 gibt es zahlreiche neue Regelungen, die Steuerberater, Kanzleien und Unternehmen beachten müssen. Unser Live-Webseminar gibt Ihnen einen kompakten, praxisorientierten Überblick und macht Sie fit für die kommenden Prüfungen.Diese Themen erwarten Sie:
✓ Kassennachschau & TSE-Kassen – aktuelle Meldepflichten und praktische Umsetzung
✓ Modernisierung der Außenprüfung – neue Ablaufhemmungen, Beschleunigung der Betriebsprüfung, Teilabschlussbericht
✓ Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 4 AO – verschärfte Anforderungen und Fallstricke
✓ Datenzugriff der Finanzverwaltung – Rechte & Pflichten beim Zugriff auf E-Mail-Accounts
✓ Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen & Mitwirkungsverzögerungsgeld – so reagieren Sie richtig
✓ Unterlassene Anzeigeberatung – Risiken erkennen und vermeidenMit diesem Seminar erkennen Sie Risiken rechtzeitig, vermeiden teure Fehler und können Betriebsprüfungen souverän begleiten. Sie sparen Zeit und erhöhen die Beratungssicherheit für Ihre Mandanten.Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und bleiben Sie auf dem neuesten Stand rund um die steuerliche Betriebsprüfung!
Detaillierte Seminarinhalte:
Die Kassennachschau – nochmals erhöhte Bedeutung wegen der neuen Meldepflicht?
1. Folgen der Meldepflicht?
2. Typischer Ablauf und Folgen einer Kassennachschau
3. Gute Vorbereitung – ein Gewinn für alle!
- Sensibilisierung des Mandanten (INKLUSIVE: Mandanteninfobrief – Kassennachschau)
- Schulung der Mitarbeiter
- Vorbereitung, Absicherung, technische Unterstützung
- Abwesenheit des Stpfl. – was tun?
- Abbruch, Verlegung, Mitwirkung?
4. Checkliste: Was darf der Prüfer, was darf er nicht?
5. Praxishinweis Kassensturz
Neue Prüfungsrealitäten seit Januar 2025
1. Beweiskraft der Buchführung – was hat sich geändert?
2. Maßnahmen zur Beschleunigung der BP
- Neue Ablaufhemmung: Welche Fälle sind betroffen?
- Zeitnahe Prüfungsanordnungen erforderlich!
- Vorabanforderungen von Unterlagen und Setzen von Prüfungsschwerpunkten
- Kurzhinweis: „Experimentierklausel“ – Steuerkontrollsystem – Chancen, Auswirkungen, Perspektiven
3. Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen – ein scharfes Schwert?
- In der Praxis angekommen?
- Zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten
4. Schlussbesprechung digital?
5. Rechtssicherheit durch Teilabschlussberichte und -bescheide
6. Synopse über zeitliche Umsetzung von DAC7
Erweiterung der Anzeige- und Berichtigungspflichten (§ 153 Abs. 4 AO)
1. Überblick über die „alten“ Berichtigungspflichten
2. Die „neue“ Berichtigungspflicht § 153 Abs. 4 AO
3. Typischerweise betroffene BP-Feststellungen?
- Berichtigung AfA-Bemessungsgrundlage
- Ansatz einer kürzeren Restnutzungsdauer
- Zuschätzung von Betriebseinnahmen:
Sicherheitszuschlag | Verstoß gegen TSE-Kassenpflicht - Private Kfz-Nutzung: Erhöhung BLP | Verwerfen Fahrtenbuch | verdeckte Gewinnausschüttung in GmbH-Fällen
- Versagung Vorsteuerabzug wegen formeller Fehler in der Rechnung eines Lieferanten
- Beurteilung einer Umsatzsteuerbefreiung
- Bewirtungskosten: keine ausreichende Dokumentation
- Geschenke: keine ausreichende Dokumentation
- Abweichende Bewertung von Rückstellungen
- Anpassung von Verrechnungspreisen
4. Praktische Umsetzung der Berichtigungspflicht
- Rechtsunsicherheit „unverzügliche“ Anzeige und Berichtigung
- Auslegung des Begriff s „steuerlich erheblich“ Risiko der Übererfüllung aus Angst vor Sanktionen
- Haftungsgefahr beim Steuerberater bei unterlassener Anzeigeberatung
- Wie dokumentiert man die Entscheidung, um sich abzusichern?
- Auswirkung auf den Beratungsalltag
Rechte und Pflichten beim Datenzugriff
1. Anforderungen an den Datenzugriff und die Datenformate
2. Zugriff auf Email-Verkehr
3. Prüfer-Laptop im Fokus
4. Herausgabepflicht beim Einnahmen-Überschuss-Rechner
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Qualifizierte Mitarbeiter
- Rechtsanwälte
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden 30 Minuten (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)