Die Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung
Grundsätzliches | Zuständigkeit | Ablauf Betriebsprüfung | Prüfankündigung
Verjährungsvorschriften und Prüfzeiträume
1. Wann gilt die 4-jährige, die 5-jährige oder sogar die 30-jährige Verjährung?
2. Was hemmt die Verjährung?
3. Welche Auswirkungen hat eine Unterbrechung der BP?
Was wird alles geprüft?
1. Auswertung Bescheide u. Prüfberichte der Finanzbehörden
Auswertungspflicht Lohnsteuerprüfbericht | Konsequenzen bei Nichtauswertung | Komplexe Praxisfälle
2. Prüfung der Versicherungspflicht/-freiheit
Aktuelle Prüfschwerpunkte im Bereich „Versicherungspflicht“ | Statusbeurteilung/Clearingverfahren
3. Prüfung der Beitragsberechnung und Arbeitsentgeltarten
4. Prüfung der Umlagen
5. Prüfung der Meldungen
DEÜV-Meldungen | Sofortmeldungen
6. Prüfung der Wertguthabensicherung
7. Prüfung der Künstlersozialabgabe
8. Prüfung der Unfallversicherung
Vorlagepflichtige Unterlagen und Arbeitgeberpflichten
1. Auskunftspflicht
2. Aufzeichnungs- und Nachweispflichten
3. Aufzeichnungspflichten aufgrund des Nachweisgesetzes
4. Mitwirkungspflichten
5. Folgen der Verletzung der Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
1. Teilnahmepflicht
2. Ausnahmen bis 31.12.2026
3. elektronische Ankündigung und Bescheiderteilung
4. Welche Daten werden übermittelt?
5. Gibt es alternative Übertragungswege?
6. Was passiert bei Mandatswechsel?
Wann werden Säumniszuschläge erhoben?
Aktuelle Prüfschwerpunkte
1. Prüfung von Ehegatten, Lebenspartnern und Abkömmlingen sowie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
2. Fremdleistungen: Vertragsbeziehungen mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaften
3. Prüfung der Künstlersozialabgabe (Rechtsänderung seit 2023)
Abschluss der Prüfung und Folgeverfahren
Schlussbesprechung/Anhörung | Widerspruch | Klage
Löst eine abgeschlossene BP Vertrauensschutz aus?
1. Bindungswirkung der Entscheidung und Vertrauensschutz
2. Kein Vertrauensschutz bei unterlassener Mitteilung einer wesentlichen Änderung
3. Verneinung des Vertrauensschutzes