Gewerblicher Grundstückshandel (Einzelthema Beratertagung 2026)
Der gewerbliche Grundstückshandel ist ein Dauerbrenner und birgt erhebliche steuerliche Risiken für Mandanten – und damit auch für die beratende Praxis. Bereits vermeintlich überschaubare Gestaltungen können zur Gewerblichkeit führen – mit weitreichenden Folgen. ⚠️
In diesem Live-Webseminar erhalten Sie einen strukturierten und zugleich praxisorientierten Überblick über die maßgeblichen Abgrenzungskriterien. Sie erfahren, worauf es bei der Beurteilung von Zählobjekten und Betrachtungszeiträumen ankommt, wie die 3-Objekt-Grenze in kritischen Konstellationen wirkt und welche Fallgruppen besonders im Fokus der Finanzverwaltung stehen.
Typische Beratungssituationen – etwa bei Baulanderschließungen, Großobjekten, nahestehenden Personen oder die Zählweise bei Personengesellschaften – werden anhand praxisnaher Beispiele eingeordnet.
Darüber hinaus zeigen wir auf, welche Verteidigungsansätze bei streitigen Sachverhalten bestehen. Ziel ist es, betroffene Fallkonstellationen frühzeitig erkennen und rechtssicher einordnen zu können! 🎯
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Sanierung Vermietungsobjekte aus steuerlicher SichtSelbstanzeige PraxisfälleStrukturierung von ImmobilienvermögenPrivate Veräußerungsgeschäfte – Immobilien im Fokus der BegehrlichkeitenBerufsrecht Update 2026
Detaillierte Seminarinhalte:
Grundsätze1. Zählobjekte: Was gilt als Zählobjekt?
2. Betrachtungszeitraum
3. 3-Objekt-Grenze
4. Steuerliche Folgen der Begründung eines gewerbl. GrdSt-Handels
Brennpunkte in der Beratungspraxis1. Ein-Objekt-Fall
2. Zählobjekt bei Baulanderschließung/Teilung etc.
3. „Neue Marktgängigkeit“ – Welche Fälle stehen im Feuer?
4. Großobjekte
6. Zurechnung bei PersG vom und zum Gesellschafter
7. Privatvermögen neben Gewerbebetrieb?
Hinweise zur Abwehrberatung1. Nachhaltigkeit und Veräußerungsabsicht
2. Änderungsmöglichkeiten des Finanzamts?
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Qualifizierte Mitarbeiter
- Rechtsanwälte
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 1 Stunde 30 Minuten (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)