Praxisrelevante Problemfelder in der GmbH-Beratung
Die Gewährung eines Darlehens durch den Gesellschafter an „seine” Gesellschaft gehört zur gängigen Praxis. Doch was passiert in der steuerlichen Praxis, wenn das
Darlehen ausfällt oder der
Gesellschafter in der Krise auf seine Forderung verzichtet.
Wann und in welcher Höhe entstehen dem Gesellschafter dann Anschaffungskosten, welche Fälle sind zu unterscheiden und welche Folgen hat dies auf Ebene der Gesellschaft? Fragen über Fragen in einem der Brennpunkte im GmbH-Mandat.
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Detaillierte Seminarinhalte:
Ausfall von Gesellschafterdarlehen bzw. Bürgschaftsinanspruchnahme bei GmbH-Anteilen im Privatvermögen
1. Berücksichtigung im Rahmen des § 17 Abs. 2a EStG
2. Abgrenzung: Verlust im Rahmen des § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG
3. Berücksichtigung als Werbungskosten für einen GesGF bei § 19 EStG
4. Abgrenzung anhand von Beispielen aus der Praxis und Musterformulierungen
5. Folgen auf Ebene der GmbH
6. Zeitliche Erfassung der ausgefallenen Gesellschafter-Darlehen bzw. der Bürgschaftsinanspruchnahmen
Ausfall von Gesellschafterdarlehen bzw. Bürgschaftsinanspruchnahme bei GmbH-Anteilen im Betriebsvermögen
Besonderheiten bei Körperschaften als Anteilseigner (inkl. Bedeutung des Drittvergleichs)
Steuerfolgen eines Verzichts auf Gesellschafterdarlehen
1. Unterscheidung nach betrieblicher oder gesellschaftlicher
2. Veranlassung
3. Steuerfolgen auf GmbH-Ebene
4. Steuerfolgen auf Gesellschafterebene
Besonderheiten beim Rangrücktritt
1. Insolvenzrechtliche Bedeutung
2. Vorsicht in der Steuerbilanz wegen § 5 Abs. 2a EStG mit Gestaltungshinweis
Darlehensverluste bzw. Bürgschaftsinanspruchnahme von nahestehenden Personen des Gesellschafters (z.B. Ehepartner oder Eltern)