Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus umsatzsteuerlicher SichtWeb-Seminare

Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus umsatzsteuerlicher Sicht

Grenzüberschreitende Dienstleistungen sind an der Tagesordnung!

Dennoch ist deren korrekte umsatzsteuerliche Handhabung vielschichtig und bereitet immer wieder Schwierigkeiten. Mit unserem Seminar zeigen wir auf, welche Besonderheiten es hier zu beachten gibt und wie Sie Ihre Mandanten optimal beraten können. Unser Referent macht praxisorientierte Fallbeispiele, gibt Hinweise auf aktuelle Entwicklungen und geht gerne auf Ihre konkreten Fragen ein. Er sorgt damit für ein abwechslungsreiches und fundiertes Seminar. Nutzen Sie die Chance, Ihr Wissen zu erweitern und sich mit unserem Experten auszutauschen!

Detaillierte Seminarinhalte:

Dienstleistungen in der Unternehmerkette

1. Risiko - Den Kunden als Unternehmer erkennen und nachweisen
2. RC-Mechanismus in allen Mitgliedsstaaten
3. Compliance: ZM und Rechnungen
4. Eingangsleistungen, z.B. Nutzungen von Plattformen (Airbnb, Etsy, Spätzlesuche …)
5. RCM und Vorsteuer

Dienstleistungen an Endverbraucher

1. Übersicht – Ort der Leistung beim Endverbraucher
2. Leistungen auf elektronischem Weg – Was ist das?
- Download von Software oder Informationen
- Streaming Musik oder Filme
- Nutzung von Plattformen
3. Risiko I - Den Kunden als Nichtunternehmer erkennen und nachweisen
4. Risiko II Ort? – Wo ist der Kunde ansässig?
5. Compliance in der EU: OSS
6. Ausflug – Elektronische Leistungen an Endverbraucher in Drittländer
7. Compliance in Drittländern: Registrierung

Dienstleistungen über Portale – b2b oder b2c?

1. Die Fiktion einer Dienstleistungskommission
- Wichtig - Abrechnung an den richtigen Empfänger
- Ausnahme: Widerlegung der Portallösung
- Ausnahme von der Ausnahme – Widerlegung nicht möglich
2. Risiko - Portallösung zweifelhaft – Wie prüft man, wie ein Portal „tickt“?
3. Schlagzeile - EuGH: „Influencer zahlen keine Umsatzsteuer“
4. Kreative Unternehmer: Influencer, Blogger, YouTuber, Avatare in der Matrix (?)
5. … und Plattformen: Patreon, JustAnswer, …

Klassische Fehlerquellen

1. Unzureichende Kommunikation
2. Falsche Rechnungen der Plattformen

Hinweise und Fälle zu weiteren eigenartigen Ortsbestimmungen

1. Dienstleistungen auf Baustellen im Ausland
2. Veranstaltungsleistungen im Netz und in der realen Welt
3. Beratungsleistungen an Endverbraucher im Drittland
4. …und: Was fällt eigentlich noch unter die Regel des § 3a Abs. 1?

Zielgruppe:

  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Mitarbeiter in Steuer- und WP-Kanzleien
  • Steuerabteilungen von Unternehmen

Seminartermine:

1 Seminare

Ort Termin Referent(en) Hinweise
Web-Seminare Live-Webseminar
über die Webinar-Plattform Edudip
29.01.2025,
09:30 - 12:10
Vogt Zusatztermin! Buchen
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden 30 Minuten (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)