Grenzüberschreitendes Homeoffice aus Arbeitgebersicht
2 Top-Referenten im Duo | Die Praxis-Kombi aus Lohnsteuer und SV!
Das Homeoffice spielt nicht nur für die tägliche Arbeitswelt vieler Angestellter eine große Rolle, sondern insbesondere auch für die Arbeitgeber, welche mit der fehlerhaften Gewährung/Behandlung von Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten immense lohnsteuerliche und sv-rechtliche Risiken eingehen können.Für die Arbeitgeber stellen sich u.a. die Fragen:
✓ Welche Bescheinigungen und Genehmigungen werden benötigt?
✓ Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht?
✓ Muss ich den Arbeitslohn aufteilen und wenn ja, wie?
✓ In welchem Land muss ich die SV-Beiträge und die LSt abführen?
✓ Wie vermeide ich eine Betriebsstätte im Ausland?In unserem neuen Seminar profitieren Sie von 2 Top-Referenten im Duo! Beide Referenten werden Ihnen im Zusammenspiel sowohl die lohnsteuerlichen als auch die sv-rechtlichen Behandlungen der obigen und vieler weiterer Fragestellungen umfangreich und praxisnah erläutern.
Detaillierte Seminarinhalte:
Tätigkeiten im Ausland – Lohnsteuer und SV
1. Beschäftigung im vertragslosen Ausland
- Steuer- und SV-Pflicht
- Ermittlung Einkünfte u. BMG für SV
2. Beschäftigung außerhalb der EU-/EWR-Staaten
- Lohnsteuerliche u. sv-rechtliche Besonderheiten
- Zusammenfassende Beispiele
3. Beschäftigung innerhalb der EU-/EWR-Staaten
- Die A1-Bescheinigung für Arbeiten im EU-Ausland
- Sonderfälle Grenzgänger u. Grenzpendler
- Zusammenfassende Beispiele LSt und SV
4. Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten
- Ermittlung der Bemessungsgrundlagen
- Aufteilung Arbeitslohn/Arbeitsentgelt
- Zusammenfassende Beispiele
5. Sonderfälle und Besonderheiten
- Entsendung nach Schweden und UK
- Rückfallklauseln etc.
Homeoffice im Ausland
1. Abgrenzung Homeoffice – AZ - Betriebsstätte
2. Auswirkungen auf die Steuerpflicht
3. Wird das Homeoffice zur Betriebsstätte?
4. Wann bedarf es einer A1-Bescheinigung?
5. Neues Rahmenübereinkommen bei grenzüberschr. Tätigkeit
Homeoffice im Inland
1. Welchem Staat steht das Besteuerungsrecht zu?
2. Zuordnung des Besteuerungsrecht
3. Wann besteht eine Verpflichtung zum LSt-Abzug?
4. Wer führt SV-Beiträge ab?
5. Wer erstellt die DEÜV-Meldung?
6. Besonderheiten
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Mitarbeiter in Steuer- und WP-Kanzleien
- Steuerabteilungen von Unternehmen
- Mitarbeiter in der Entgeltabrechnung von Unternehmen und Steuerkanzleien
- Berufsanfänger sowie Wiedereinsteiger zur Auffrischung und Vertiefung des Wissens
- Lohnsteuerhilfevereine
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 3 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)