Gutscheine an Arbeitnehmer sind weit verbreitet und ein
wichtiger Baustein der Nettolohnoptimierung. Die Finanzverwaltung hat zwar weitgehend klare Vorgaben gemacht, welche Gutscheine steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden können. Der Teufel steckt jedoch bekanntlich im Detail.
• Wussten Sie z.B., dass EDEKA-Gutscheine problematisch sind und REWE-Gutscheine nicht.
• Gibt es begünstigte Amazon-Gutscheine?
• Funktionieren Modelle mit aufladbaren Karten?
• Unter welchen Bedingungen werden Tankgutscheine anerkannt?
• Und was gilt eigentlich bei der Umsatzsteuer?
Auf diese Fragen und mehr wird im Rahmen unseres Seminars eingegangen. Es ist gezielt auf das Thema „Gutscheine“ zugeschnittenen, so dass Sie in kompakter Art und Weise erfahren,
welche Gutscheinvarianten „den Segen“ der Finanzverwaltung haben – und welche nicht?
Das Seminar unterstützt Sie dabei die „Gutscheinmodelle“ aus Ihrer Praxis hinsichtlich ihrer steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Anerkennung zu prüfen. Es ist auf die Bedürfnisse in der Praxis ausgerichtet und bietet Ihnen damit einen
echten Mehrwert für die tägliche Arbeit.
Detaillierte Seminarinhalte:
Gutscheine und Geldkarten an Arbeitnehmer – Die Spielregeln
1. Grundvoraussetzung: Geld- oder Sachbezug?
2. Neue Definition: Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – Rechtsprechung passé
3. 50-EUR-Freigrenze: Entwarnung bei Bereitstellungsgebühren
4. Vorsicht beim Zufluss
5. No-Go: Nachträgliche Kostenerstattung
6. Auslagenersatz und durchlaufende Gelder: BMF zum Bowlingabend
7. Technische und vertragliche Begrenzung
Was gilt als Sachlohn?
1. Versicherungen durch den Arbeitgeber
2. Kein ausschließlicher Bezug von Waren- und Dienstleistungen
3. Einlösbar in den Geschäftsräumen oder einem begrenzten Akzeptanznetz
- In den Geschäftsräumen des Gutscheinausstellers
- Begrenztes Akzeptanznetz mit Inlandsprivileg
- Städtische Einkaufs- und Dienstleistungsverbünde
- Regionale Verbünde
- Neu: Internetshops sind erlaubt
- Neu: Abgrenzung nach der Postleitzahl
- Kundenkarten bestimmter Ladenketten: ArbN kann jetzt wählen
- Nicht erlaubt: Begrenzung auf die Händlerkategorie!
4. Begrenztes Waren- und Dienstleistungsspektrum
- Nah- und Fernverkehr
- Tankstellen: Was das Auto bewegt
- Fitnessleistungen
- Zeitungen, Bücher & Co.
- Beautykarte
- Waren, die der Erscheinung der Person dienen
5. Vom Arbeitgeber ausgestellte Gutscheine
6. Brennpunkt: Online-Gutscheine (z.B. Amazon) à genau abgrenzen!
7. Praxistest - Problematische Gutscheine
- Gutscheinkarten à la Edenred, givve & Co.
- Vorsicht bei Gutscheinen von Discountern (Aldi, Edeka und Co.)
- Gutschein unter Auflage
8. Brennpunkt: Ausschließlicher Waren- und Dienstleistungsbezug: BMF verschärft die Spielregeln
- Barauszahlungsfunktion
- Nichtbeanstandungen
- Kryptowährungen sind tabu
- Gutscheinportale: leider keine Gestaltung
9. Checkliste für häufige Fälle: rot-grau-grün
Umsatzsteuerliche Berührungspunkte
1. Kurze Abgrenzung: Einzweck-Gutschein oder Mehrweck-Gutschein?
2. Einzweck-Gutschein für den Arbeitnehmer
- Vergütung für geleistete Dienste
- Unentgeltliche Wertabgabe
- Praktische Überprüfung
3. Der „grüne“ Mehrweck-Gutschein