Das langersehnte BMF-Schreiben zu den Gutscheinen ist da!
Gutscheine an Arbeitnehmer sind weit verbreitet und gehören zu den am häufigsten eingesetzten Mitteln zur „Nettolohn-Optimierung“. Seit Anfang 2020 bestand aufgrund einer Gesetzesänderung aber große Unsicherheit,
welche Gutscheine jetzt noch steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden können.
• Was ist mit dem Amazon-Gutschein?
• Wie muss ein Tankgutschein ausgestaltet sein?
• Funktionieren Modelle mit aufladbaren Karten noch?
• Und was gilt eigentlich bei der Umsatzsteuer?
Im Rahmen unseres gezielt auf dieses Thema zugeschnittenen Webseminars erfahren Sie, welche Gutscheinvarianten jetzt „den Segen“ der Finanzverwaltung haben – und wie lange noch? Das Seminar ist auf die Bedürfnisse in der Praxis ausgerichtet und bietet Ihnen damit einen echten Mehrwert für die tägliche Arbeit.
Detaillierte Seminarinhalte:
Gutscheine und Geldkarten für die Arbeitnehmer – Die Spielregeln
1. Grundvoraussetzung Geld- oder Sachbezug: Was regelt das ZAG?
2. Neue Definition: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – Rechtsprechung passé
3. 50-EUR-Freigrenze: Entwarnung bei Bereitstellungsgebühren
4. Vorsicht beim Zufluss
5. No-Go: Nachträgliche Kostenerstattung
6. Auslagenersatz und durchlaufende Gelder: BMF zum Bowlingabend
7. Technische und vertragliche Begrenzung
8. Anwendungsregeln und Nichtbeanstandung
Was gilt als Sachlohn?
1. Versicherungen durch den Arbeitgeber
- Kranken-, Krankentagegeld- und Pflegeversicherungsschutz
- Unfallversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge
2. Essensmarken und Mahlzeitenzuschuss
3. Kein ausschließlicher Bezug von Waren- und Dienstleistungen
- Barauszahlung
- Eigene IBAN
- Überweisungen
- Erwerb von Devisen
- Generelles Zahlungsinstrument
4. Einlösbar in den Geschäftsräumen oder einem begrenzten
Akzeptanznetz
- In den Geschäftsräumen des Gutscheinausstellers
- Begrenztes Akzeptanznetz mit Inlandsprivileg
- Städtische Einkaufs- und Dienstleistungsverbünde
- Regionale Verbünde
- Neu: Internetshops sind erlaubt
- Neu: Abgrenzung nach der Postleitzahl
- Kundenkarten bestimmter Ladenketten: ArbN kann jetzt wählen
- Nicht erlaubt: Begrenzung auf die Händlerkategorie!
5. Begrenztes Waren- und Dienstleistungsspektrum
- Nah- und Fernverkehr
- Tankstellen: Was das Auto bewegt
- Fitnessleistungen
- Zeitungen, Bücher & Co.
- Beautykarte
- Waren, die der Erscheinung der Person dienen
6. Zweckkarten
- Einsatzbereich nicht mehr hinreichend bestimmt
- Zweckkarten für die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen
- Restaurantschecks
- Ärztliche Leistungen und Reha-Maßnahmen
- Betriebliche Gesundheitsmaßnahmen
7. Vom Arbeitgeber ausgestellte Gutscheine
8. Brennpunkt: Online-Gutscheine -> genau abgrenzen!
9. Aufladbare Gutscheinkarten à la Edenred & Co.
10. Brennpunkt: ausschließlicher Waren- und Dienstleistungsbezug: BMF verschärft die Spielregeln
- Barauszahlungsfunktion
- Nichtbeanstandungen
- Kryptowährungen sind tabu
- Gutscheinportale: leider keine Gestaltung
Umsatzsteuerliche Berührungspunkte
1. Kurze Abgrenzung: Einzweck-Gutschein oder Mehrzweck-Gutschein?
2. Einzweck-Gutschein für die Arbeitnehmer
- Vergütung für geleistete Dienste
- Unentgeltliche Wertabgabe
- Praktische Überprüfung
3. Der „grüne“ Mehrzweck-Gutschein!