Insolvenz und sozialversicherungsrechtliche Folgen
Eine Insolvenz des Arbeitgebers beendet die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht automatisch.Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur rechtlichen Beendigung der Beschäftigung fort. Es sei denn, dass eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen wird.✓ Welche Folgen ergeben sich hierdurch bei der Entgeltmeldung?
✓ Welche Entgelte sind zu bescheinigen?
✓ Was gilt es darüberhinaus zu beachten?Dieses Kompaktwebseminar gibt Ihnen wichtige Hinweise für Ihre Praxis in diesen besonderen Fällen.
Detaillierte Seminarinhalte:
Hinweise zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens
1. Insolvenzgründe
2. Insolvenzantrag und Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren
1. Arbeitsrechtliche Ansprüche
2. Insolvenzgeldsicherung
Insolvenzgeld | Insolvenzgeldanspruch der Arbeitnehmer | Angaben zum Insolvenzereignis | Insolvenzgeldzeitraum | Ansprüche auf Arbeitsentgelt | Brutto-Arbeitsentgelt | Anspruchausschluss auf Insolvenzgeld | erstattungsfähiges
Arbeitsentgelt | Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis | Berücksichtigung von Einmalzahlungen Insolvenzgeld
3. Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
Beschäftigung/Versicherungspflicht | Beiträge | Meldungen
Steuern im Insolvenzverfahren
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Kanzlei-Mitarbeiter
- Lohnsteuerhilfevereine
- Lohn- und Steuerabteilungen von Unternehmen
- Rechtsanwälte
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)