Insolvenz und sozialversicherungsrechtliche FolgenWeb-Seminare

Insolvenz und sozialversicherungsrechtliche Folgen
Eine Insolvenz des Arbeitgebers beendet die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht automatisch.Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur rechtlichen Beendigung der Beschäftigung fort. Es sei denn, dass eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen wird.✓ Welche Folgen ergeben sich hierdurch bei der Entgeltmeldung?
✓ Welche Entgelte sind zu bescheinigen?
✓ Was gilt es darüberhinaus zu beachten?Dieses Kompaktwebseminar gibt Ihnen wichtige Hinweise für Ihre Praxis in diesen besonderen Fällen.

Detaillierte Seminarinhalte:

Hinweise zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

1. Insolvenzgründe
2. Insolvenzantrag und Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren

1. Arbeitsrechtliche Ansprüche
2. Insolvenzgeldsicherung
Insolvenzgeld | Insolvenzgeldanspruch der Arbeitnehmer | Angaben zum Insolvenzereignis | Insolvenzgeldzeitraum | Ansprüche auf Arbeitsentgelt | Brutto-Arbeitsentgelt | Anspruchausschluss auf Insolvenzgeld | erstattungsfähiges
Arbeitsentgelt | Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis | Berücksichtigung von Einmalzahlungen Insolvenzgeld
3. Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
Beschäftigung/Versicherungspflicht | Beiträge | Meldungen

Steuern im Insolvenzverfahren

Zielgruppe:

  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Kanzlei-Mitarbeiter
  • Lohnsteuerhilfevereine
  • Lohn- und Steuerabteilungen von Unternehmen
  • Rechtsanwälte

Referent(en) bei diesem Seminar:

Seminartermine:

2 Seminare

Ort Termin Referent(en) Hinweise
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12.11.2024,
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13.11.2024,
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Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)