Internationales Steuerrecht I/2024Web-Seminare

Internationales Steuerrecht I/2024

- Die reformierte Hinzurechnungsbesteuerung | Erste Praxiserfahrungen -

Kein Beratungsfeld entwickelt sich so dynamisch wie das internationale Steuerrecht.
Auch im Jahr 2024 wird sich die Beraterschaft wieder auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen müssen. Ein solch anspruchsvolles Beratungsfeld bedarf einer gezielten Wissensvermittlung - mit unseren Seminaren „Internationales Steuerrecht I-IV/2024“ sichern Sie sich Ihren Wissensvorsprung und erfüllen somit auch für 2024 Ihre 10 Pflichtfortbildungsstunden nach § 9 FBO.

Detaillierte Seminarinhalte:

Die Hinzurechnungsbesteuerung im Lichte der jüngsten Gesetzesänderung und der Verwaltungsauffassung

1. Relevante Änderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung
2. Aktive/Passive Einkünfte
3. Typische Fallkonstellationen bei Holdings und Dienstleistungsgesellschaften
4. Motiv– und Substanztest als „letzter Rettungsanker“
5. Hinweise zur praktischen Umsetzung der Erklärungspflichten

Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht

1. Passive Tätigkeiten von Personengesellschaften und Methodenwechsel nach § 20 Abs. 2 AStG
2. Auflösungsverlust aus einer Beteiligung an einer Drittstaatengesellschaft
3. Wegzugsbesteuerung
- Folgeentscheidung im Fall „Wächtler“
- Auswirkungen auf aktuelle Rechtslage?
4. Steuerfreiheit von Abfindungszahlungen nach Wegzug?
5. Niedrige Besteuerung nach § 2 AStG
6. Kurzhinweise: BMF zum Steueroasenabwehrgesetz

Zielgruppe:

  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Spezialisierte Mitarbeiter
  • Steuerabteilungen von Unternehmen

Seminartermine:

1 Seminare

Ort Termin Referent(en) Hinweise
Web-Seminare Live-Webseminar
über die Webinar-Plattform Edudip
12.06.2024,
09:00 - 11:40
Schildhorn Zusatztermin! Buchen
Seminardauer:
jeweils reine Seminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden 30 Minuten (gem. § 15 FAO / § 15 Abs. 2 FAO / § 9 FBO)Umbuchungs-GARANTIE:
Kostenfreie Umbuchung bis zum Seminarbeginn für alle Präsenz-Teilnehmer auf das Webseminar!