- Die reformierte Hinzurechnungsbesteuerung | Erste Praxiserfahrungen -
Kein Beratungsfeld entwickelt sich so dynamisch wie das
internationale Steuerrecht.
Auch im Jahr 2024 wird sich die Beraterschaft wieder auf
geänderte Rahmenbedingungen einstellen müssen.
Ein solch anspruchsvolles Beratungsfeld bedarf einer
gezielten Wissensvermittlung - mit unseren Seminaren „Internationales Steuerrecht I-IV/2024“ sichern Sie sich Ihren Wissensvorsprung und erfüllen somit auch für 2024
Ihre 10 Pflichtfortbildungsstunden nach § 9 FBO.