Internationales Steuerrecht III/2025

- Praxisfälle zur Besteuerung natürlicher Personen -
Kein Beratungsfeld entwickelt sich so dynamisch wie das internationale Steuerrecht.
Auch im Jahr 2025 wird sich die Beraterschaft wieder auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen müssen. Ein solch anspruchsvolles Beratungsfeld bedarf einer gezielten Wissensvermittlung - mit unseren Seminaren „Internationales Steuerrecht I-IV/2025“ sichern Sie sich Ihren Wissensvorsprung und erfüllen somit auch für 2025 Ihre 10 Pflichtfortbildungsstunden nach § 9 FBO.
Detaillierte Seminarinhalte:
Rund um die Besteuerung von natürlichen Personen
1. Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeiten
• Bedeutung der 183-Tage-Regelung
• Besonderheiten bei Grenzgängern, Geschäftsführern u.a.
• Veranlagungsmöglichkeiten und Progressionsvorbehalt
• Sonderausgabenabzug in grenzüberschreitenden Fällen
• Besteuerung von Abfindungen
2. Besteuerung von Ruhegehältern/Renten/Pensionen
• Abgrenzung der Auszahlungsarten: gesetzliche Rente | betriebliche Rente | Sonderformen
• Kassenstaatsprinzip oder Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
• Veranlagungsmöglichkeiten: beschränkte Steuerpflicht | Zuständigkeit | NV-Bescheinigung...
Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht
1. Kürzung des Gewerbeertrags bei ausländischer Betriebsstätte
2. Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen
3. Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG bei Beteiligung an Auslandsgesellschaft
4. Bezugspunkt der Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers
5. Niederlande: Steuerfreistellung des Arbeitslohns auch bei Anwendung der niederländischen 30 %-Regelung
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Spezialisierte Mitarbeiter
- Steuerabteilungen von Unternehmen
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer:
jeweils reine Seminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden 30 Minuten (gem. § 15 FAO / § 15 Abs. 2 FAO / § 9 FBO)Umbuchungs-GARANTIE:
Kostenfreie Umbuchung bis zum Seminarbeginn für alle Präsenz-Teilnehmer auf das Live-Webseminar!