Jahresabschlusserstellung optimieren
– Ein Praxisleitfaden für Abschlusskräfte –
Ziel des Seminars ist es, die Qualität und die Effizienz bei der Jahresabschlusserstellung zu steigern. Dies gelingt durch eine prozessorientierte Vorgehensweise. In unserem Seminar erhalten Sie hierzu einen Vorschlag, der aus der Kanzleipraxis heraus entwickelt wurde und sich bewährt hat!Schritt für Schritt werden Sie durch die einzelnen Aufgaben bei der Jahresabschlusserstellung geführt und erhalten wertvolle Tipps zum Ablauf und fachliche Hinweise. Selbstverständlich ist nicht jede Kanzlei gleich, so dass der Prozess offen für individuelle Anpassungen ist.Investieren Sie in die Qualität und Effizienz Ihrer Arbeit!
Detaillierte Seminarinhalte:
Vor dem Bearbeitungsbeginn
1. Mandantenbesonderheiten beachten!
2. Geldwäschegesetz beachtet?
3. Grundsätze der Jahresabschlusserstellung
4. Vorarbeiten
Jahresabschlusserstellung
1. Konten durchsehen, bearbeiten und abstimmen
2. Gewinn- und Verlustrechnung
Betriebliche Steuern
1. Umsatzsteuer
2. Gewerbesteuer bei Personenunternehmen
3. Körperschaft- und Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften
4. Kapitalertragsteueranmeldung bei Gewinnausschüttung
Anhang
1. Erleichterungen für kleine und mittelgroße Gesellschaften
2. Erleichterung für kleinste Gesellschaften
(Ggf.) Jahresabschlussbericht vorbereiten
Fragenklärung mit dem Mandanten
1. Fragenversand
2. Einarbeitung der Antworten
Offenlegung und E-Bilanz
1. Offenlegung vorbereiten
2. E-Bilanz vorbereiten
Fertigstellung
1. Anpassung Vorauszahlungen
2. Vier-Augen-Prinzip
3. Ausdrucke bzw. Dateierstellung
4. Datensicherung
5. Rücklauf FiBu
6. Rücklauf Lohn
7. Jahresabschlussbesprechung
8. Abgabe der Steuerklärungen sowie der E-Bilanz und Offenlegung
9. Arbeitspapiere und ggf. Rechnungstellung
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Mitarbeiter in Steuer- und WP-Kanzleien
- Steuerabteilungen von Unternehmen
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 4 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)