AO macht froh - Aktuelle Entwicklungen zu Korrekturvorschriften (Live-Webseminar)
Fehler kommen vor!
Ihre Korrektur ist im Steuerrecht aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Bei der täglichen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt zeigt sich immer wieder, dass allein aus formellen Gründen eine Korrektur zu Gunsten der Mandanten abgelehnt wird. Andererseits werden Korrekturen in die andere Richtung oft ohne strenge Prüfung der formellen Voraussetzungen vorgenommen. Um dem Finanzamt paroli bieten zu können, müssen die Korrekturvorschriften daher in der Praxis beherrscht werden. In unserem speziell auf die Korrekturvorschriften ausgerichteten Seminar erläutern wir die Thematik praxisnah und anhand echter Fälle!
Detaillierte Seminarinhalte:
Dauerbrenner: Offenbare Unrichtigkeiten
1. Was sind offenbare Unrichtigkeiten? – Abgrenzung zu § 173a AO
2. Das Finanzamt irrt – Fehler beim Erlass
3. Übernahmefehler – noch lange nicht überholt
4. Gestaltung beim steuerlichen Einlagekonto – Fehlende Erkennbarkeit des zutreffenden Wertes
5. Fehler in der Finanzamtspraxis
- Programmgestützter Prüfhinweis nicht beachtet
- Falsche Kennziff er genommen – Mechanisches Versehen
- Risiko-Management-System: Hinweise nicht beachtet
6. Brennpunkt Sachverhaltsermittlung: Janus lässt grüßen
- Fehler erkennbar, aber weitere Ermittlungen erforderlich
- Bewusstes nicht zur Kenntnis nehmen
Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen
1. Was sind Tatsachen und Beweismittel?
2. Was heißt nachträgliches Bekanntwerden?
- Nachträglich = Zeitliche Ebene
- Kognitiv: Wer weiß was?
- Tatsachen aus vorherigen Bescheiden
- Kenntnis unzuständiger Dienststellen
3. Änderung zulasten am Beispiel nacherklärter Kapitaleinkünfte
4. Änderung zugunsten scheitert oft am groben Verschulden
- Verschulden der Berater, Mitarbeiter und Mandanten
- Auch das Finanzamt macht Fehler
- Verschulden kann auch unbeachtlich sein
- Vollschätzung und unvollständige Steuererklärungen
5. Änderungen im Rahmen der Betriebsprüfung
- Zuschätzungen
- Was hätte vorher bekannt sein können?
- Praxis: Was macht man mit Belegen des Mandanten?
6. Nicht vergessen: Rechtserheblichkeit
7. Praktische Falle: Änderung im Einspruchsverfahren
Grundlagenbescheide
1. Funktionsweise am Beispiel der Grundsteuer
2. Finanzamt wertet nach Jahren noch aus – Ablaufhemmung beachten
3. Feststellung des steuerlichen Einlagekontos
Zielgruppe:
- Steuerberater/innen
- Wirtschaftsprüfer/innen
- Leitende Mitarbeiter/innen in Steuer- und WP-Kanzleien
- Rechtsanwälte/innen
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
2 Termine
Ort | Termin | Referent(en) | Hinweise | |
WEBseminar
16.05.2023, 09:00 - 12:20 |
16.05.2023, 09:00 - 12:20 |
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WEBseminar
14.06.2023, 09:00 - 12:20 |
14.06.2023, 09:00 - 12:20 |
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* jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 3 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)