E-Mobilität - steuerliche Anreize geschickt nutzen (Live-Webseminar)
Steigende Preise bei Treibstoffen, ein Boom bei PV-Anlagen und nicht zuletzt steuerliche Anreize machen die Nutzung von E-Fahrzeugen attraktiv wie nie!
Dementsprechend nehmen auch die Fragestellungen zur „optimalen“ Gestaltung immer mehr zu. Buchen Sie unser speziell hierfür konzipiertes Seminar. Profitieren Sie von der anschaulichen Darstellung der Themen, wertvollen Praxistipps und hilfreichen Excel-Tools für die Praxis.
Detaillierte Seminarinhalte:
E-Mobilität – steuerliche Anreize und Gefahren
1. E-Bike und Firmenwagen-Überlassung an Mitarbeiter
- (E-)Bike
• Wann greift die Steuerfreiheit?
• Wie wird eine Gehaltsumwandlung behandelt?
• Übereignung des Bike’s – Wer muss wie versteuern?
- Firmenwagen
• Wie muss ich meinen Firmenwagen versteuern?
• Vorsicht bei Hybridfahrzeugen – Probleme erkennen und lösen
2. Abweichungen in der Umsatzsteuer
3. E-Fahrzeuge im Unternehmen
- BAFA Zuschuss und THG- Quote
- Abschreibung § 7c EstG
- IAB (nachträgliche Bildung, Nachweis der betrieblichen Nutzung)
- Unterscheidung E-Auto und Hybridfahrzeug
- Kürzung der AK / BLP
- Mehrere PKW in der PG – Wer bekommt den Elektrovorteil?
- Gewebesteuerliche Begünstigungen § 8 Nr.1d S.2 GewStG
Aufladen – zuhause und unterwegs
1. Wallbox – Überlassung und Übereignung
2. Erstattungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber
3. Besonderheit Batterieleasing
4. Wallbox als eigenständiges WG?
5. PV Anlagen
- Liebhaberei oder Versteuerung?
- Geplante Neuregelung ab 2023
6. Gibt es umsatzsteuerliche Konsequenzen?
Belastungsvergleich, Ausblick, Excel-Tools
1. Praxisfall: Werbung vs. steuerliche Realität
2. Förderung in der Zukunft: Ein Ausblick
3. Downloadbereich: Wertvolle Exceltools für die Praxis
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Mitarbeiter in Steuer- und WP-Kanzleien
- Steuerabteilungen von Unternehmen
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
1 Termine
Ort | Termin | Referent(en) | Hinweise | |
WEBseminar
10.05.2023, 09:00 - 12:15 |
10.05.2023, 09:00 - 12:15 |
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Neuer Zusatztermin! |
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* jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 3 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)