SEMINARBESCHREIBUNG
Die Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerechts sind nach mehreren Reformen so umfassend geworden, dass selbst vermeintlich „einfache“ Sachverhalte die Beraterschaft vor schier unüberwindliche Probleme stellen. Die Fachliteratur wendet sich regelgmäßig an den „Beratungsprofi“ und wirft in der klassischen Beratungspraxis mehr Fragen im Mandat auf, als diese Lösungen bieten.
In der Seminarlandschaft sieht es ähnlich aus. Doch was tun, wenn man in dem Thema up-to-date bleiben will, ohne gleich einen Expertenstatus anstreben zu wollen? Unsere Lösung für Sie: Der „Erbschaftsteuer-Refresher“!
Eine Reihe ohne viel TamTam – dafür mit ganz viel Praxis zugeschnitten auf „Alltagsfragen“ im mittelständischen Mandat. Unser Referent ist ausgewiesener Praktiker – in nur 3 Stunden führt er Sie durch alle wichtigen Fragen zum Thema. Effizienter und praxisgerechter geht es nicht!
Einleitung
Begünstigungsfähiges Vermögen, § 13b Abs. 1 ErbStG
1. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
2. Betriebsvermögen
3. Anteile an Kapitalgesellschaften
Begünstigtes Vermögen, § 13b Abs. 2 ErbStG
90 %-Test, § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG
Vermögen zur Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen
Verwaltungsvermögen
1. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke u.ä., § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG
2. Anteile an Kapitalgesellschaften, § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG
3. Kunstgegenstände, Sammlungen u.a., § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG
4. Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen, § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG
5. Finanzmittel, § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG
- Umfang der Finanzmittel
- Junge Finanzmittel
- 15 % Sockelbetrag bzw. Kulanzpuffer
Investitionsklausel, § 13b Abs. 5 ErbStG
1. Allgemein
2. Bezahlung von Löhnen, § 13b Abs. 5 S. 3 ErbStG
Abzug anteiliger Schulden, § 13b Abs. 6 ErbStG
Unschädliches Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 7 ErbStG
Einschränkung der Schuldensaldierung, § 13b Abs. 8 ErbStG
1. Junges Verwaltungsvermögen, junge Finanzmittel
2. Wirtschaftlich nicht belastende Schulden, Schuldenüberhang
3. Mindestwert des Nettowerts des Verwaltungsvermögens
Verschonungsregelungen nach §13a ErbStG
1. Regelverschonung und Optionsverschonung - Allgemeines
2. Lohnsummen und Ausgangslohnsumme
- Definition der Ausgangslohnsumme/Lohnsumme
- Definition der Arbeitnehmer
- Mindestlohnsumme
- Nachversteuerung bei Nichterreichen der Lohnsumme
Nachbehaltensfristen, § 13a Abs. 6 ErbStG
Kurzcheckliste §13a/b ErbStG
Kurzcheckliste