Neuregelung der Arbeitszeiterfassung (Live-Webseminar)

Neuregelung der Arbeitszeiterfassung (Live-Webseminar)
 
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass aufgrund europarechtlicher Vorgaben die gesamte von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit aufgezeichnet bzw. dokumentiert werden muss. Arbeitgeber sind daher verpflichtet ein System vorzuhalten, mit dem die geleistete Arbeitszeit von jedem Arbeitnehmer erfasst werden kann. Allerdings fehlen bislang in Deutschland Regelungen zur konkreten Ausgestaltung dieser Verpflichtung. Diese will der Gesetzgeber nun durch Änderungen am Arbeitszeitgesetz schaffen. Insbesondere sollen dabei folgende praxisrelevanten Fragen geregelt werden:
✓ Gibt es Ausnahmen bzw. Erleichterungen für kleine Arbeitgeber?
✓ Was gilt bei Führungskräften?
✓ Was ist in Fällen von Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit zu beachten?Informieren Sie sich über die gesetzlichen Neuregelungen, die Arbeitgeber voraussichtlich ab dem 01.01.2024 treffen werden und sichern Sie sich noch heute Ihren Seminarplatz. In unserem Seminar werden die wichtigsten Änderungen praxisnah und kompakt dargestellt. Außerdem ist von vornherein ein mindestens 30 minütiges Zeitfenster für Ihre individuellen Fragen vorgesehen!

Detaillierte Seminarinhalte:

Seminarinhalt brandaktuell!
Die konkreten Seminarinhalte werden nach Abschluss des laufenden Gesetzgebungsverfahrens bekanntgegeben!

Zielgruppe:

  • Steuerberater/innen
  • Wirtschaftsprüfer/innen
  • Mitarbeiter/innen in Steuer- und WP-Kanzleien
  • Steuer- und Lohnabteilungen von Unternehmen
  • Rechtsanwälte/innen

Referent(en) bei diesem Seminar:

Seminartermine:

2 Termine

OrtTerminReferent(en)Hinweise 
WEBseminar
26.10.2023,
09:00 - 11:10
26.10.2023,
09:00 - 11:10
de Groot, Dr. Simone Evke 90 Min. Vortrag + 30 Min. Live-Fachfragen-Runde Buchen
WEBseminar
31.10.2023,
09:00 - 11:10
31.10.2023,
09:00 - 11:10
de Groot, Dr. Simone Evke 90 Min. Vortrag + 30 Min. Live-Fachfragen-Runde Buchen
* jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)