PUEG - Änderungen bei der Pflegeversicherung ab Juli 2023 (Live-Webseminar)
Ungeahnte Folgen für die Lohnabrechnung in der Praxis?
Mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) soll die Pflegeversicherung reformiert und die Pflege verbessert werden. Allerdings sieht der aktuelle Gesetzesentwurf (eher beiläufig) auch zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Arbeitgeber in Deutschland vor. So soll für die Lohnabrechnung zukünftig nicht mehr nur die Elterneigenschaft der Beschäftigten von Bedeutung sein. Ab Juli 2023 sollen darüber hinaus auch Anzahl der Kinder der Beschäftigten und deren Alter eine Rolle spielen.In unserem Spezialseminar zu dieser Thematik informieren wir Sie kurz und bündig darüber, was die neuen Vorgaben für die Praxis der Lohnabrechnung bedeuten.
✓ Welche Regelungen gelten künftig?
✓ Bei wem müssen zusätzliche Daten erhoben werden?
✓ Welche Unterlagen müssen angefordert werden?
✓ Welche Aufbewahrungsfristen gelten?
Detaillierte Seminarinhalte:
PUEG – Neuregelung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 01.07.2023
1. Überblick relevante Neuregelung für Lohnbuchhaltung
2. Gestaffelte Beitragssätze für Eltern
3. Lebenslange Beitragssatzreduzierung für erstes Kind
4. Abschläge für weitere Kinder bis 25. Lebensjahr
Neue Anforderungen beim Nachweis der Elterneigenschaft
1. Elterneigenschaft
2. Anzahl und Alter der Kinder: Digitales Verfahren?
3. Infobrief an Mandanten
4. Musteranschreiben an Arbeitnehmer
Aufbewahrungspflichten für Gehaltsunterlagen
1. Dauer der Aufbewahrungspflicht
2. Freiwillige Aufbewahrung und Löschpflicht?
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Mitarbeiter in Steuer- und WP-Kanzleien
- Lohnsteuerhilfevereine
- Steuer- und Lohnabteilungen von Unternehmen
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
3 Termine
Ort | Termin | Referent(en) | Hinweise | |
WEBseminar
19.06.2023, 09:00 - 10:00 |
19.06.2023, 09:00 - 10:00 |
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Ausgebucht! |
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WEBseminar
19.06.2023, 11:00 - 12:00 |
19.06.2023, 11:00 - 12:00 |
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inkl. 15 Minuten Live-Fachfragen-Runde für alle offenen Fragen! |
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WEBseminar
20.06.2023, 13:00 - 14:00 |
20.06.2023, 13:00 - 14:00 |
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inkl. 15 Minuten Live-Fachfragen-Runde für alle offenen Fragen! |
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* jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 1 Stunde (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)