Melde- und nichtmeldepflichtige Aufzeichnungssysteme
1. Bedeutung der Eigentumsverhältnisse (Anschaffung, Miete, Pacht, Leihe)
2. Registrier-, PC- und Appkassen
3. Waagen mit/ohne Registrierkassenfunktion
4. Barzahlungsmodule in komplexen Aufzeichnungssystemen
- Warenwirtschaft
- Praxis- und Kanzleisoftware
- u. a.
5. Taxameter & EU-Taxameter (mit/ohne INSIKA)
6. Wegstreckenzähler
7. Sonderfälle
- Registrierkassen i. S. d. Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO
- Kurzfrist-Leihgeräte
- „Vorrats“-Systeme
- Umlaufvermögen des Kassendienstleisters
- Außer Betrieb genommene Systeme
- Nicht mehr vorhandene Systeme
- Demo-Systeme zu Ausstellungs- oder Schulungszwecken
- Handhelds
- App auf privatem Handy des Arbeitnehmers
- Nicht genutzte TSE | „Vorrats“-TSE
- TSE-Ausbau und Weiterverwendung in anderem Aufzeichnungssystem
Wer meldet wann?
1. Diverse Meldefristen unter Berücksichtigung der Nichtbeanstandungsregeln des BMF vom 13.10.2023 und 11.03.2024
2. Technische Möglichkeiten der Meldung
- Direkteingabe im ELSTER-Formular
- Upload XML-Datei
- Datenübertragung aus Software per ERiC-Schnittstelle
3. Wer darf die Daten übermitteln?
4. Wer meldet bei Agenturkassen?
5. Wirkung formloser (Papier-)Meldungen
6. Unternehmen in der Gründungsphase: Meldung bei noch fehlender Steuernummer?
7. Rechtfolgen fehlender/falscher Meldungen
8. Haftung des Steuerberaters/Kassendienstleisters bei Falschmeldung?
Art und Umfang der Meldung
1. Arten der Meldung (Anmeldung, Abmeldung, Korrektur)
2. Bruttomethode auf Betriebsstättenebene
3. Begriff der Betriebsstätte (§ 12 AO, §§ 14, 55 GewO)
4. Einzelfälle
- Taxen und Mietwagen
- Verkaufswagen
- Foodtrucks
- Feste und bewegliche Marktstände
- Oktoberfest
- Verwendung eines (mobilen) Aufzeichnungssystems in mehreren Betriebsstätten
- Systeme verschiedener Hersteller in einer Betriebsstätte
- Verlagerung elektronischer Aufzeichnungssysteme
- u. v. m.
Inhalte der Übermittlung
1. Mussfelder, bedingte Mussfelder, Kannfelder & ggf. gesperrte Felder
2. Erläuterung einzelner Eingabefelder, z.B.:
- TSE-Seriennummer
- BSI-Zertifizierungs-ID
- Seriennummer des Aufzeichnungssystems
- Kfz-Kennzeichen
- Datumsangaben (Abgrenzung Lieferdatum, Anschaffungsdatum, Datum der Inbetriebnahme)
- Verwendung der bundeseinheitlichen Steuernummer
3. Datenformate
4. ELSTER-Plausibilitätsprüfungen
Hinweise und Unterlagen für Mandanten
1. Merkblatt zum Meldeverfahren
2. Vordruck zur Datenaufnahme im Unternehmen
3. Wo findet man seine meldepflichtigen Daten(alphabetisch-tabellarische Auflistung)?
4. Nutzung der in der DSFinV-K/-TW hinterlegten Stammdaten
Sonstige Hinweise
1. Fahrzeugwechsel (Aus- und Einbau von Kassen, Taxametern und Wegstreckenzählern)
2. Was gilt als Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems?
- Kurzfristiger technischer Defekt
- Verschrottung
- Diebstahl
- Was gilt: Ausfall/Untergang der Hardware oder der Software?
3. Besonderheit: Umsatzsteuerliche Organschaft
4. Zusammenspiel Verfahrensdokumentation/ELSTER-Übertragungsprotokoll