Meldepflicht für TSE-Kassen ab dem 01.01.2025Web-Seminare

Meldepflicht für TSE-Kassen ab dem 01.01.2025

So bereiten Sie sich auf die Umsetzung in der Praxis vor!

Die Meldepflicht für TSE-Kassen, Taxameter und Wegstreckenzähler wird real!
Nach acht Jahren langen Wartens ist es endlich soweit. Ab 01.01.2025 steht das Meldeverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme zur Verfügung. Was im Gesetz einfach klingt, hat es in der Praxis durchaus in sich. Wie so oft steckt der Teufel im Detail.In unserem Spezialseminar bringen wir alles Wichtige gezielt und auf Ihre steuerliche Praxis zugeschnitten auf den Punkt. Nutzen Sie die Chance und erfahren Sie, wer was in welcher Form und bis wann zu melden hat! Erhalten Sie außerdem wertvolle Unterlagen für Ihre Mandanten (z.B. Merkblatt, Vordruck zur Datenaufnahme, etc.)So machen Sie sich fit für das Meldeverfahren und können Ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite stehen!

Detaillierte Seminarinhalte:

Melde- und nichtmeldepflichtige Aufzeichnungssysteme

1. Bedeutung der Eigentumsverhältnisse (Anschaffung, Miete, Pacht, Leihe)
2. Registrier-, PC- und Appkassen
3. Waagen mit/ohne Registrierkassenfunktion
4. Barzahlungsmodule in komplexen Aufzeichnungssystemen
- Warenwirtschaft
- Praxis- und Kanzleisoftware
- u. a.
5. Taxameter & EU-Taxameter (mit/ohne INSIKA)
6. Wegstreckenzähler
7. Sonderfälle
- Registrierkassen i. S. d. Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO
- Kurzfrist-Leihgeräte
- „Vorrats“-Systeme
- Umlaufvermögen des Kassendienstleisters
- Außer Betrieb genommene Systeme
- Nicht mehr vorhandene Systeme
- Demo-Systeme zu Ausstellungs- oder Schulungszwecken
- Handhelds
- App auf privatem Handy des Arbeitnehmers
- Nicht genutzte TSE | „Vorrats“-TSE
- TSE-Ausbau und Weiterverwendung in anderem Aufzeichnungssystem

Wer meldet wann?

1. Diverse Meldefristen unter Berücksichtigung der Nichtbeanstandungsregeln des BMF vom 13.10.2023 und 11.03.2024
2. Technische Möglichkeiten der Meldung
- Direkteingabe im ELSTER-Formular
- Upload XML-Datei
- Datenübertragung aus Software per ERiC-Schnittstelle
3. Wer darf die Daten übermitteln?
4. Wer meldet bei Agenturkassen?
5. Wirkung formloser (Papier-)Meldungen
6. Unternehmen in der Gründungsphase: Meldung bei noch fehlender Steuernummer?
7. Rechtfolgen fehlender/falscher Meldungen
8. Haftung des Steuerberaters/Kassendienstleisters bei Falschmeldung?

Art und Umfang der Meldung

1. Arten der Meldung (Anmeldung, Abmeldung, Korrektur)
2. Bruttomethode auf Betriebsstättenebene
3. Begriff der Betriebsstätte (§ 12 AO, §§ 14, 55 GewO)
4. Einzelfälle
- Taxen und Mietwagen
- Verkaufswagen
- Foodtrucks
- Feste und bewegliche Marktstände
- Oktoberfest
- Verwendung eines (mobilen) Aufzeichnungssystems in mehreren Betriebsstätten
- Systeme verschiedener Hersteller in einer Betriebsstätte
- Verlagerung elektronischer Aufzeichnungssysteme
- u. v. m.

Inhalte der Übermittlung

1. Mussfelder, bedingte Mussfelder, Kannfelder & ggf. gesperrte Felder
2. Erläuterung einzelner Eingabefelder, z.B.:
- TSE-Seriennummer
- BSI-Zertifizierungs-ID
- Seriennummer des Aufzeichnungssystems
- Kfz-Kennzeichen
- Datumsangaben (Abgrenzung Lieferdatum, Anschaffungsdatum, Datum der Inbetriebnahme)
- Verwendung der bundeseinheitlichen Steuernummer
3. Datenformate
4. ELSTER-Plausibilitätsprüfungen

Hinweise und Unterlagen für Mandanten

1. Merkblatt zum Meldeverfahren
2. Vordruck zur Datenaufnahme im Unternehmen
3. Wo findet man seine meldepflichtigen Daten(alphabetisch-tabellarische Auflistung)?
4. Nutzung der in der DSFinV-K/-TW hinterlegten Stammdaten

Sonstige Hinweise

1. Fahrzeugwechsel (Aus- und Einbau von Kassen, Taxametern und Wegstreckenzählern)
2. Was gilt als Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems?
- Kurzfristiger technischer Defekt
- Verschrottung
- Diebstahl
- Was gilt: Ausfall/Untergang der Hardware oder der Software?
3. Besonderheit: Umsatzsteuerliche Organschaft
4. Zusammenspiel Verfahrensdokumentation/ELSTER-Übertragungsprotokoll

Zielgruppe:

  • Steuerberater*innen
  • Wirtschaftsprüfer*innen
  • Mitarbeiter*innen in Steuer- und WP-Kanzleien
  • Steuerabteilungen von Unternehmen
  • Unternehmer*innen und Mitarbeiter*innen im Kassenfachhandel
  • Unternehmer*innen und Mitarbeiter*innen bargeldintensiver Branchen (Mandanten)

Seminartermine:

2 Seminare

Ort Termin Referent(en) Hinweise
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Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)