Fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigung
Dieses Seminar ist Ihr Problemlöser zur
sv-rechtlichen Behandlung von geringfügig entlohnten und von kurzfristig Beschäftigten. Von den Voraussetzungen über
Aufzeichnungspflichten bis hin zu den
Gestaltungsspielräumen. Die Wissensvermittlung erfolgt zielgerichtet und praxisorientiert. Ein Seminar aus der Praxis für die Praxis.
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"Minijobs und kurzfristige Beschäftigung" +
"Studenten | Praktikanten | Schüler und Rentner".
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Studenten | Praktikanten | Schüler und Rentner
Detaillierte Seminarinhalte:
Einführung
Geringfügige Beschäftigungen
1. Voraussetzungen allgemein
2. Welche Bedeutung hat die Grenze von 15 Stunden noch aktuell?
- Arbeit auf Abruf (BE GKV-Spitzenverband vom 21.03.2019)
3. Dynamische Entgeltgrenze (aktuell 520,- Euro)
- Ermittlung des Arbeitsentgelts
- Einmalzahlungen
- Überschreitung
- Zulässiges gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
- Unzulässiges unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
4. Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen
- Mehrere geringfügige Beschäftigungen
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung und Hauptbeschäftigung
- Auswirkungen auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt
- Beginn der Versicherungspflicht bei Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen
- Fortbestand der Versicherungspflicht und Befreiung von der Versicherungspflicht - Übergangsfälle ab 01. April 2003
5. Beiträge aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung
- Pauschale Beiträge
- Pflichtbeiträge bei geringfügiger Beschäftigung
- Besonderheiten in der Rentenversicherung
6. Nachweis der Beiträge
Kurzfristige Beschäftigung
1. Voraussetzungen allgemein
2. 3 Monate oder 70 Arbeitstage
3. Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen
4. Prüfung der Berufsmäßigkeit
5. Auswirkungen von Zeitraumüberschneidungen
6. Der Rahmenarbeitsvertrag
7. Kernaussagen im Bezug auf die kurzfristige Beschäftigung