Mittelverwendung und Rücklagen in gemeinnützigen Vereinen
- Aktuelle Praxisfragen -
Ihr Mandant ist ein gemeinnütziger Verein? Dieser hat viel Geld und der Vorstand hat
große Pläne, deren Verwirklichung über die Förderzwecke hinausgehen und nicht mit dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung in Einklang stehen. Fragen tun sich auf:✓ Wofür darf der Verein sein Geld ausgeben?
✓ An wen dürfen Zahlungen geleistet werden?
✓ Was gilt bei Zahlungen ins Ausland?
✓ Welche Rücklagen dürfen gebildet werden?
✓ Was ist zu tun, wenn Rücklagen falsch gebildet sind oder das Finanzamt mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht?Die detaillierten Antworten eröffnen Ihnen neue Blickwinkel in der Beratungspraxis von Vereinen. Die umfangreichen Möglichkeiten von Mittelverwendung und Rücklagenbildung werden erläutert und zeigen die Gestaltungspielräume gemeinnütziger Einrichtungen, wenn es um das Ausgeben und Sparen von Geld geht.
Detaillierte Seminarinhalte:
Mittelverwendung
1. Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit
2. Förderung der gemeinnützigen Satzungszwecke
- Personenkreis
- Angemessenheit der Mittelverwendung
- Aufwendungsersatz, Beköstigung und Unterkunft als Nebenleistungen
- Hilfspersonen
- Kooperationen
- Förderverein
- Förderung im Ausland: Katastrophen, Projekte und Institutionen
3. Ausnahmen von der Förderung eigener gemeinnütziger Zwecke
- Gesellige Zusammenkünfte
- Bezahlter Sport
- Überlassung von Arbeitskräften
- Überlassung von Räumen
- Ausstattungskapital für GmbH oder Stiftung
- Förderung anderer Zwecke
- Förderung von Wirtschaftsunternehmen
4. Verbote
- Gewinnausschüttungen
- Mittelverwendung zugunsten politischer Parteien
Rücklagen
1. Höhe, Beschlussfassung und Umsatz bis 45.000 € im Jahr
2. Rücklagen ohne zeitliche Begrenzung
- Freie Rücklage
- Umschichtungsergebnisse
- Erbschaften
- Schenkung in das Vermögen
- Spendenaufruf für das Vermögen
- Mittel vor Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- Zuwendungen vor 1977
3. Rücklagen mit zeitlicher Begrenzung
- Betriebsmittel
- Pensionsverpflichtungen
- Steuerrisiken
- Projektrücklage
- Wiederbeschaffungsrücklage einschl. Immobilien
- Kapitalerhaltung von Gesellschafterrechten
- Erfüllung von Verbindlichkeiten und Auflagen
4. Rücklagen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Gemeinnützigkeitsrecht
- Ertragsteuerrecht: Rücklage für Ersatzbeschaffung, § 6b EStG, sonstige Rücklagen
5. Rücklagen im Bereich der Vermögensverwaltung
6. Umgang mit zeitlich begrenzten, nicht verbrauchten Rücklagen
7. Dokumentation
- Buchung oder Nebenrechnung
- Darstellung der Rücklagen in der Anlage Gem.
- Mittelverwendungsrechnung
Rechtsfolgen bei Verstößen
1. Rechtsverstöße
- Formelle Satzungsmäßigkeit
- Tatsächliche Geschäftsführung
2. Rechtsfolgen
- Verwendungsauflage: Mittelverwendungsfrist
- Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den Veranlagungszeitraum
- Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit mit Nachversteuerung
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Qualifizierte Mitarbeiter
- Rechtsanwälte
- Vereinsvorstände
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 3 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)