MoPeG - Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Steuerliche Auswirkungen und Hinweise für die Praxis
Zum 01.01.2024 tritt das Gesetzes zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft, welches das Recht der Personengesellschaften umfassend reformiert.
Die Änderungen sind zwar grundsätzlich gesellschaftsrechtlicher Natur, werden aber auch die steuerliche Beratungspraxis wesentlich tangieren. In diesem Praktikerseminar erhalten Sie wesentliche Informationen rund um die eGbR, das neue Gesellschaftsregister und vieles mehr – gezielt aufbereitet für die steuerliche Beratungspraxis. Wo besteht Handlungsbedarf, welche steuerlichen Änderungen ergeben sich? Dieses Seminar gibt Ihnen zielgenaue Antworten auf die Fragen Ihrer Beratungspraxis.Achtung: Das Seminar richtet sich ausschließlich an steuerberatende Berufe und gibt keinen abschließenden Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen der Reform.
Detaillierte Seminarinhalte:
I. Ein bisschen Theorie vorab
1. Hintergrund der Reform
2. Abkehr vom Gesamthandsprinzip
3. Rechtsfähigkeit der GbR – praktische Folgen
II. Gesellschaftsregister
1. Noch ein Register?
2. Folgen der Eintragung
3. Wer kann, wer darf, wer muss sich eintragen?
4. Folge: Eintragung ins Transparenzregister?
5. Vorteil eGbR?
III. Wichtige gesellschaftsrechtliche Änderungen
1. Änderungen bei Stimmrecht und Anteil am Gewinn und Verlust
2. Änderungen bei der „Einheits-KG“
3. Namensrecht bei der PartG
4. Öffnung für Freiberufler – oder doch nicht?
5. Beschlussfassungen bei Personengesellschaften
IV. Das MoPeG-Steueranpassungsgesetz
1. Steuerliche Auswirkungen durch das MoPeG?
2. Handlungsbedarf und Risiken
3. Folgen in der Deklarationspraxis
4. Kann die eGbR nach § 1a KStG optieren?
5. Super-GAU Grunderwerbsteuer?
V. Auswirkungen des MoPeG auf die Bilanzierung
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Mitarbeiter in Steuer- und WP-Kanzleien
- Steuerabteilungen von Unternehmen
- Rechtsanwälte
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)