Einkommensteuer1. Steuerfreiheit des § 3 Nr. 72 EStG – alte und neue Fassung: Voraussetzungen:
- Eine oder mehrere PV-Anlage: Definition
- Gebäudebezogene Grenze mit Sonderfällen (z.B. Verteilung auf mehrere Gebäude, PV-Anlagen im Garten)
- Obergrenze von 100 kWp (wie ist diese zu ermitteln, wer zählt als Steuerpflichtiger)
- Zeitliche Einordnung
2. Steuerfreiheit des § 3 Nr. 72 EStG – steuerliche Folgen:
- Steuerfreiheit der Einnahmen und Betriebsausgabenabzugsverbot
- Stromnutzung durch eigenes Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, GmbH)
- PV-Anlage im Betriebsvermögen
- Stromlieferung an Mieter
3. Nachlaufende Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen – endlich geklärt?
4. Investitionsabzugsbetrag – aktueller Stand
5. PV-Anlage und Liebhaberei?
6. Überlassung von Strom an Mieter – Verkauf, „kostenlose“ Überlassung, Nutzung des Stroms für Wärmepumpe
7. Betriebsaufspaltung durch PV-Anlage?
8. Gewerbliche Infektion
9. PV-Anlage und § 35c EStG
Umsatzsteuer1. Nullsteuersatz – Grundsätze
Voraussetzungen für die Anwendung: begünstigtes Gebäude, Lieferung an Betreiber, Ausnahmeregelung für PV-Anlagen mit bis zu 30 kWp, Sonderfälle (z.B. Zählerschrank, Taubenabwehr, Speicher, Gerüst)
2. Lieferung von Strom: grds. steuerbare Lieferung, Lieferung an eigenes Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, GmbH), Nutzung des Stroms fürs häusliche Arbeitszimmer, privatgenutzter Strom
3. Besonderheiten beim Mieterstrom
4. Wechsel zur Kleinunternehmerregelung
Sonderfälle1. PV-Anlagen als Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG
2. V2G und Energy Sharing – neue Vermarktungsmöglichkeiten aus steuerlicher Sicht
3. Ladestrom und Ladevorrichtungen - Überlassung durch Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer selbst getragene Kosten
4. Blockheizkraftwerk als Teil der Einkünfte aus V+V?
5. Übertragung einer PV-Anlage auf Ehepartner/Kinder
- Gesondert geführter Betrieb
- Veräußerung einer verpachteten PV-Anlage
- Parzellierung von Solarparks
6. Überlassung von landwirtschaftlichen Flächen für PV-Anlagen – Einkommensteuer, Schenkungsteuer sowie Grundsteuer
7. PV-Anlagen in anderen Steuerarten – ausgewählte Punkte
- Gewerbesteuer: Erweiterte Grundstückskürzung
- Grunderwerbsteuer
- Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer