Sanierung Vermietungsobjekt aus steuerlicher Sicht (Einzelthema Beratertagung 2026)
Die Sanierung von Vermietungsobjekten bietet erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume. 🎯
Unser Live-Webseminar zeigt Ihnen, wie Sie Gestaltungsspielräume gezielt nutzen und typische Fallstricke sicher vermeiden. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen verbesserte AfA-Optionen oder Sonderabschreibungen in Betracht kommen und wie sich durch Umbaumaßnahmen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen zusätzliche steuerliche Potenziale erschließen lassen.
Darüber hinaus beleuchten wir die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten – insbesondere bei Modernisierungen, energetischen Maßnahmen und schrittweisen Sanierungen im Bestand.
👉 Profitieren Sie von kompaktem, praxisorientiertem Fachwissen, das Sie unmittelbar in der Mandatsarbeit einsetzen können – für fundierte steuerliche Begleitung von Sanierungsprojekten.
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Selbstanzeige PraxisfälleStrukturierung von ImmobilienvermögenPrivate Veräußerungsgeschäfte – Immobilien im Fokus der BegehrlichkeitenGewerblicher GrundstückshandelBerufsrecht Update 2026
Detaillierte Seminarinhalte:
Immobilie „neu“ – AfA besser? AfA-Möglichkeiten im Vergleich!1. Überblick über die verschiedenen AfA-Möglichkeiten
2. Voraussetzungen für neue lineare AfA, degressive AfA und Sonderabschreibung
Steuerliche Begünstigung von „neuem“ Wohnraum bei Sanierung nutzbar?1. Vergrößerung Wohnungsbestand (Zuschnitt, Dachgeschoss, Nutzungsänderung und Co.)
2. Herstellung „anderes“ Wirtschaftsgut
3. Steuerlich motivierte Anschaffungsvorgänge?
Modernisierungsmaßnahmen am Bestandsobjekts1. Energetische Modernisierung
2. Standardhebung ist nicht alles
3. Standardhebung! Oder doch nicht?
4. Sanierung in Raten
5. Betrachtung je Wohnung?
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Altbestand vermeidbar?1. Ermittlung 15%-Grenze
2. Betroffene Baumaßnahmen
3. Drei-Jahres-Zeitraum
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Qualifizierte Mitarbeiter
- Rechtsanwälte
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 1 Stunde 30 Minuten (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)