Selbstanzeige von A-ZOnline-Seminare

Selbstanzeige von A-Z

17 PRAXISFÄLLE ALS EIGENER SEMINARTEIL INKLUSIVE

Bei der Selbstanzeige müssen Berater höllisch aufpassen: Auf der einen Seite ist regelmäßig Eile geboten da die Tatentdeckung droht - auf der anderen Seite stehen massive Haftungsgefahren für den Berater selbst.
Fehler bei der Selbstanzeige kommen daher nicht nur dem Mandanten, sondern unter Umständen auch den Berater selbst teuer zu stehen!
Aus diesem Dilemma führt Sie dieses Onlineseminar. Neben fundierter Darstellung der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen und Fallstricke wird hoher Wert auf einen Praxisbezug gelegt. Letzterem ist daher ein eigener Seminarteil gewidmet, so dass Sie flexibel entscheiden können, auf welcher Stufe Sie bei der aktuellen Mandatsbearbeitung einsteigen wollen. Dieses Seminar vereint damit die beiden für Ihre Praxis wichtigen Bereiche des theoretischen Fundaments und der praktischen Umsetzung in optimaler Form.

Detaillierte Seminarinhalte:

Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht

1. Die Selbstanzeige gem. § 371 AO
- Gültigkeitsbereich der Selbstanzeige
- Person des Anzeigenden und Selbstanzeige durch den Vertreter
- Form der Selbstanzeige
- Inhalt und Umfang der Selbstanzeige
- Adressat der Selbstanzeige
- Wirkung einer Selbstanzeige
- Einräumen einer angemessenen Zahlungsfrist (§ 371 Abs. 3 AO)
2. Verschärfung der Selbstanzeige zum 01.01.2015
- § 371 Abs. 1 AO (Umfang der Nacherklärung)
3. Die Sperrgründe gem. § 371 Abs. 2 AO
- Sperrgrund gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1a - „Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung“
- Sperrgrund gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1b - Bekanntgabe des Straf- oder Bußgeldverfahrens
- Sperrgrund gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1c und 1d - „Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung“ bzw. „ …. zur Ermittlung einer Straftat“
- Sperrgrund gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1e – USt- und LSt-Nachschau
- § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO – Tatentdeckung bei Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung
- § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO – Herabsetzung der Unwirksamkeitsschwelle
- § 371 Abs. 2 Nr. 4 AO – besonders schwerer Fall
- § 371 Abs. 2 S. 2 AO - Berichtigungsmöglichkeit trotz Vorliegen von Sperrgründe (Ergänzung zur Berichtigungsmöglichkeit)
- § 371 Abs. 2a AO - Sonderregelung für USt-VA und Lohnsteuer-Anmeldungen
4. § 371 Abs. 3 AO Zahlung der hinterzogenen Beträge innerhalb der Frist
- Verteuerung der Selbstanzeige - Problem der Mittelbereitstellung
- Zahlung von Hinterziehungszinsen bei mehreren Beteiligten
5. § 398a AO - Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen
- § 398a Abs. 1 AO
- Bemessungsgrundlage für den Zuschlag nach § 398a AO
- Fehlgeschlagene Selbstanzeige – Erstattung des Zuschlages?
- Zuschlag gem. § 398 a AO bei mehreren Beteiligten
- § 398a Abs. 3 AO
6. Fristversäumnis durch verspätete Abgabe und anschließende Abgabe einer Selbstanzeige
7. Änderungen bei leichtfertiger Steuerverkürzung

17 Praxisfälle zur täglichen Selbstanzeigenberatung

1. Es eilt… oder aber „Gut Ding hat Weile“ ?...
2. Der Mandant, er weiß nicht was er will…
3. Der Wille wäre da, aber nicht die Mittel…
- Sachverhalt
- Lösungsvorschlag
4. Da war doch noch was???
- Sachverhalt
- Lösungsvorschlag
5. Ich wollte eigentlich nicht, aber ich musste…
6. Trau, schau, wem???
7. Das Konto der anderen…
8. Vorsätzlich oder leichtfertig – was ist der Unterschied?
9. Der ängstliche Erbe
10. Was tun, wenn der Prüfer kommt?
- Sachverhalt
- Lösungsvorschlag
- Nacherklären der gesperrten Jahre
11. Nach der Prüfung ist vor der Selbstanzeige…
12. Steuerhinterziehung alleine reicht nicht…
13. Kassennachschau bzw. andere Nachschauen – Umfang der Selbstanzeige mit dem Problem der Kassennachschau
- Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau
14. Muss ich jetzt zahlen oder nicht?
- Sachverhalt
- Lösungsvorschlag
- Hinterziehung zu Gunsten einer jur. Person
- Hinterziehung zu Gunsten einer Personengesellschaft
- Gesonderte Regelung für USt-VA und LSt-Anmeldungen
15. Da hab ich doch etwas vergessen...
- Sachverhalt
- Lösungsvorschlag
16. Was kann auf den Mandanten zukommen, wenn eine Selbstanzeige abgegeben wurde
17. Die Auswirkung des JStG 2020 auf die Selbstanzeige

Zielgruppe:

  • Steuerberater
  • Qualifizierte Mitarbeiter
  • Rechtsanwälte

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seit 02.06.2021
Karl Zugriff bis 31.03.2025 Buchen
Seminardauer:
Online-Seminar: 5 Stunden 20 Minuten