Steuern in der Insolvenz
Insolvenzen von Mandanten sind (zum Glück) nicht an der Tagesordnung. Dennoch müssen Sie als Steuerberater wissen, was Sie im Fall der Fälle zu tun haben. Unser Seminar gibt Ihnen hierzu das nötige Spezialwissen.In der Praxis sind hier in erster Linie verfahrensrechtliche und umsatzsteuerliche Besonderheiten von Bedeutung. Genau hierauf legt unser Seminar auch seine beiden Schwerpunkte. Daneben werden aber auch für eine Steuerkanzlei wichtigen Aspekte zu den „allgemeinen Rahmenbedingungen“ praxisgerecht aufbereitet und erläutert.Auf diese Weise erhalten Sie einen thematisch vernünftigen und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Rund-um-Blick .
Detaillierte Seminarinhalte:
Wichtige Aspekte für die Beratungspraxis
1. Anpassung der Antragsgründe und Antragspflichten
2. Krisenfrüherkennungssystem
3. Praxis pur: Hinweispflichten während der Steuerberatung
4. Freigabe von Tätigkeiten durch den Insolvenzverwalter - was Sie wissen müssen
5. Steuerbefreiung des Sanierungsgewinns
6. Folgen für die Betriebsaufspaltung
Kurzüberblick: Verfahrensrecht
1. Einordnung der Steuerforderungen
2. Abgabe von Steuererklärungen
3. Bekanntgabe von Bescheiden
4. Aufrechnung und Verbote
Brennpunkt Umsatzsteuer
1. Unternehmer-Eigenschaft
2. Grundstücksverwertungen
3. Verkauf sicherungsübereigneter Gegenstände
4. Abgabe von Steuererklärungen und -anmeldungen
5. Einordnung als Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit und insolvenzfreie Forderung
6. Aktuelle Rechtsprechung zur USt im vorläufigen Insolvenzverfahren
7. Doppelkorrektur von USt und VorSt
8. Vorsteuerabzug des Insolvenzverwalters
9. Exkurs Organschaft als Sanierungsinstrument
Wichtig: Honorarsicherung
1. Unanfechtbarkeit von Bargeschäften
2. Vorschuss
3. Schuldanerkenntnis
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Qualifizierte Mitarbeiter
- Rechtsanwälte
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 3 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)