Beschäftigte Studenten
1. Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs
2. Studium an einer Hochschule oder Fachschule oder Berufsfachschule: Benötigte Unterlagen
3. Beschäftigungen von Teilzeitstudenten, Fernstudium, Ausländische Studieneinrichtungen
4. Kriterium „ordentliche Studierende“
5. Beschäftigung „neben“ dem Studium:
- Geringfügige Beschäftigung
- Kurzfristige Beschäftigung
- Werkstudententäigkeit mit 20 Stunden/Woche
- Die 26 Wochen-Frist
Teilnehmer an dualen Studiengängen
1. Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge
2. Praxisintegrierte duale Studiengänge
3. Berufsintegrierte und berufsbegleitende duale Studiengänge
Praktikanten inkl. Mindestlohngesetz
1. Abgrenzung zwischen vorgeschriebenen und nicht vorgeschriebenen Praktika: Rechtliche Unterscheidung
2. Vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Renten- und Arbeitslosenversicherung
3. Vorgeschriebene Zwischenpraktika
- Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
4. Praktika von Fachschülern und Berufsfachschülern
5. Fachpraktika von Fachoberschülern
6. Praktika zur Erlangung des berufspraktischen Teils der Fachhochschulreife
7. Das Mindestlohngesetz bei vorgeschriebenen Praktika
8. Nicht vorgeschriebene Zwischenpraktika
9. Nicht vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika
10. Das Mindestlohngesetz bei nicht vorgeschriebenen Praktika
Den beschäftigten Studenten und Praktikanten ähnliche Personen
1. Diplomanden, Bachelor, Master
2. Hospitanten
3. Stipendiaten
4. Doktoranden
Schüler
1. Schüler allgemein bildender Schulen
2. Geringfügige Beschäftigung
3. Kurzfristige Beschäftigung
Rentner
1. Beschäftigte Rentner
2. Geringfügige Beschäftigung
3. Kurzfristige Beschäftigung
4. Beschäftigung außerhalb der geringfügigen Beschäftigung