Umsatzsteuer bei Heilberufen
Telemedizin, IGeL & Co.: Umsatzsteuer sicher beurteilen.
„Heilbehandlungen sind steuerfrei“ – so einfach ist es längst nicht mehr! ⚠️Ob Telemedizin, IGeL-Leistungen, ärztliche Gutachten oder die Abgrenzung von medizinischen Leistungen zu Wellness- Angeboten: Die aktuelle Rechtsprechung sorgt für zahlreiche Zweifelsfragen und erhebliche Risiken bei Betriebsprüfungen!In unserem 2-stündigen Spezialseminar führen wir Sie systematisch durch das aktuelle Prüfschema der Umsatzsteuerbefreiung im Gesundheitssektor, analysieren die jüngste BFH-Rechtsprechung und geben Ihnen konkrete Abgrenzungshilfen für die Kanzleipraxis an die Hand. 👉 Jetzt Seminarplatz sichern und Umsatzsteuer-Fallen bei Heilberufen vermeiden!
Detaillierte Seminarinhalte:
Steuerbefreiung bei Heilbehandlungsleistungen1. Gestaltung durch Kostengemeinschaften – EuGH erweitert den Anwendungsbereich
2. Neue Wege: Telemedizin
- Eine erste umsatzsteuerliche Einordnung
- Ort und Steuerbefreiung
3. Der Klassiker: IGeL richtig einordnen
- Prüfschema
- Beispiel Professionelle Zahnreinigung
- Dokumentation
4. Ärztliche Gutachten können steuerfrei sein
- Wer beauftragt das Gutachten?
- Gutachten für den MD
- Rechtsprechung des BFH
5. Vertretungsarzt weiterhin steuerfrei
6. Dauerbrenner Eigenlabor
Krankenhaus und Apotheken1. Privatkliniken können steuerpflichtig sein
2. Medizinische Leistung im Krankenhaus
3. Apotheken sind teilweise USt-befreit: Achtung bei
Zytostatika u.ä.
Hinweise für Pflegeleistungen und Sozialfürsorge1. BFH zum Second-Hand-Shop
2. Grenzüberschreitend erbrachte Pflegeleistungen: Führt ausländisches Recht zur Steuerfreiheit?
3. Beförderungsleistung durch Behindertenwerkstatt
Physiotherapie & Co.1. Medizinische Indizierung: Kassen- und Privatrezept
2. Freiwillige zusätzliche Leistungen
3. Verlängerung von Maßnahmen
4. Abgrenzung „Wellness“
5. Steuersatz bei Kältetherapie
6. Ausfallhonorar: Gestaltung bei der Steuerbarkeit
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Mitarbeiter in Steuer- und WP-Kanzleien
- Rechtsanwälte
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 2 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)