Die Schonfrist für Kommunen, Gemeinden und andere jPöR wurde zwar verlängert, spätestens ab dem 1. Januar 2023 greift die
Regelung des § 2b UStG ausnahmslos. Damit wird die Abkopplung von der körperschaftsteuerlichen Behandlung dann endgültig vollzogen und stellt die Betroffenen vor erhebliche Herausforderungen: Jede wirtschaftliche Betätigung muss auf den Prüfstand und bedarf der Bewertung nach dem besonderen System des Umsatzsteuerrechts. Mit diesem Seminar bewältigen Sie diese anspruchsvolle Aufgabe. Das Seminar vermittelt systematisches Grundverständnis für die Materie und ist fallbezogen konzipiert. Ein
ständig aktualisierter FAQ-Katalog bietet ein unverzichtbares Hilfsmittel für Ihre Praxisfragen.
Detaillierte Seminarinhalte:
2b - Eine organisatorische Herausforderung
1. Systemwechsel
- System – Grundsatz, Ausnahme und Rückausnahme
- Überblick - Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt?
- Überblick - Größere Wettbewerbsverzerrungen?
- Fiktionen der Unternehmereigenschaft
2. Organisatorische Notwendigkeiten – kurz gefasst
- Grundlage - Relevante Sachverhalte erkennen
- Einnahmen-, Vertrags- und Ausgabenanalyse
» Einnahmeanalyse - Ziel: UStVA auf Knopfdruck
» Vertragsanalyse - Ziel: UStVA auf Knopfdruck
- Zentrale Frage und Ziel: UStVA auf Knopfdruck
- 2 Jahre mehr Zeit - Verlängerung der Übergangsfrist
Regelbereich § 2b UStG
1. Prüfschema für die Anwendung des § 2b UStG
- Systematik der Unternehmereigenschaft von jPöR
- Hinweis - BMF vom 20.02.2020
2. Tätigkeiten einer jPöR – privatrechtliche Grundlage
- (Abgrenzungs-) Fälle
- Rechtliche Grundlage der Leistung entscheidend
- Privatrechtliche Vereinbarung „notwendig“ oder sind Gestaltungen möglich?
- Privatrechtliche Grundlage aber hoheitliche „Hilfsgeschäfte“
3. Tätigkeiten einer jPöR im Rahmen öffentlich rechtlicher Gewalt
- Wann sind „Tätigkeiten im Rahmen der öffentl. Gewalt“?
- Handlungsformen – Wahlfreiheit - Gestaltungsspielräume
4. Größere Wettbewerbsverzerrungen
- Keine Wettbewerbsverzerrung
- Wettbewerbsgrenze - 17.500 €
- Kommune steuerfreie Leistungen privater Unternehmer
5. Kooperationen - Zusammenarbeit von jPöR
- Leistungsaustausch zwischen jPöR – gesetzliche Grundlage
- Zusammenarbeit durch gemeinsame spezifische öffentliche Interessen
- Wendet die Verwaltung diese Regel noch an?
- Beistandsleistungen
6. Hinweise - Kostengemeinschaft