Übersicht über die Anwendungsfälle der §§ 20, 21 UmwStG
1. UmwG und GmbHG
2. IDW-Stellungnahmen zur handelsrechtlichen Bilanzierung
3. Buchwertantrag
§ 21 UmwStG als Einstiegsfall
1. Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht
2. Beispielfälle
Basisfall des § 20 UmwStG
1. Einbringung Einzelunternehmen in GmbH
2. Betragsmäßig unkritische Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
3. Technische Umsetzung mit Merkposten in der Steuerbilanz
4. Buchung der sonstigen Geschäftsvorfälle des Rückwirkungszeitraums
5. Auswirkung auf steuerliches Einlagekonto und Anschaffungskosten
Sonderfälle und Berechnungen
1. Höhe des Stammkapitals (fremde Dritte, Risiko von vGA, vE und § 7 Abs. 8 ErbStG)
2. Andere Gegenleistungen nach Handelsrecht und Steuerrecht
3. Aufstockung in Handelsrecht und Steuerrecht (gering positives Eigenkapital, negatives Eigenkapital, schädliche Gegenleistungen)
Kritische Fälle der Entnahmen im Rückwirkungszeitraum nach dem JStG 2024
1. Entstehung fiktiv negativen Eigenkapitals
2. Minderung des maximal zulässigen Betrags anderer Gegenleistungen
3. Alternativgestaltungsidee „Kurzfrist-Betriebsaufspaltung“
Von der Personengesellschaft in die GmbH
1. Entnahmen bei Personengesellschaften
2. Kurzhinweis zur Verschmelzung einer Personengesellschaft auf eine GmbH
3. Formwechsel
- Keine Vermögensübertragung, keine anderen Gegenleistungen, keine Handelsbilanz, keine handelsrechtliche Rückwirkung
- Handelsrechtliche Darstellung des Stammkapital bei geringem oder negativem Eigenkapital
- Steuerliche Aufstockung
Sperrfristen
1. Einbringungsgewinn I und II
2. Jährlicher „Mai-Nachweis“
3. Bekämpfung des Doppel-Holding-Modells durch das JStG 2024