Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Steuerliche Unternehmensbewertung nach dem „vereinfachten Ertragswertverfahren“
Unser Top-Seminar bietet Ihnen einen umfassenden Einblick in die steuerrechtlichen Grundlagen und Anwendungsmöglichkeiten des steuerlichen vereinfachten Ertragswertverfahrens.Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen, Berechnungsmethoden und deren Bedeutung für die Bewertung von Betriebsvermögen, insbesondere im Kontext von Unternehmensnachfolgen und/oder steuerlichen Optimierungen.✓ Wie ist der vereinfachte Ertragswert zu ermitteln?
✓ Wo sind die neuralgischen Punkte zu finden?
✓ Wie kann der Wert im Rahmen des rechtlich zulässigen beeinflusst werden?Zudem beschäftigt sich das Seminar mit der Ermittlung des Substanz-/Liquidationswerts als sog. Auffangwert zum vereinfachten Ertragswertverfahren.
Detaillierte Seminarinhalte:
Einführung
1. Relevanz der Unternehmensbewertung
- Bewertungsanlässe
- Allgemeine Bewertungsgrundsätze
- Perspektiven der Bewertung – Bewertungskonzepte
2. Der Unternehmenswert
- Der objektive Unternehmenswert
- Der subjektive Unternehmenswert
- Der objektivierte Unternehmenswert
3. Bewertungsmethoden im Überblick
Steuerliche Unternehmensbewertung nach dem BewG (vereinfachtes Ertragswertverfahren)
1. Allgemeines
2. Rechtsformunabhängige Bewertung
3. Vereinfachtes Ertragswertverfahren
- Methodenwahl
- Detailherangehensweise
4. Wertuntergrenze
5. Würdigung
6. Musterfälle
7. Substanzwertverfahren
- Das Konzept des Substanzwertverfahrens
- Behandlung nicht betriebsnotwendigen Vermögens
- Substanzwert als Teil- und Vollreproduktions(zeit)wert
- Ermittlung des Geschäftswerts
- Konkrete Hinweise zur Ermittlung des Substanzwertes (Teilreproduktionswert)
- Besondere Verfahrensvorschriften aus dem Blick der Finanzverwaltung
Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung
Literatur- und Softwareempfehlungen
Zielgruppe:
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Mitarbeiter in Steuer- und WP-Kanzleien
- Steuerabteilungen von Unternehmen
Referent(en) bei diesem Seminar:
Seminartermine:
Seminardauer: jeweils reine Webseminarzeit ohne Pausen: 3 Stunden (Webseminar gem. § 15 Abs. 2 FAO)