Wechsel der GewinnermittlungsartOnline-Seminare

Wechsel der Gewinnermittlungsart

Von der EÜR zur Bilanzierung und umgekehrt

Der Wechsel der Gewinnermittlungsart gehört zur täglichen Beratungspraxis! Er wird z.B. erforderlich, wenn Mandanten die Buchführungsgrenzen überschreiten oder Betriebsaufgaben oder Umwandlungen von Einnahmen-Überschuss-Rechnern anstehen. Daneben kann es aber auch schlicht steuergestalterische Gründe geben, die Gewinnermittlungsart freiwillig zu wechseln.In unserem Spezialseminar erfahren Sie mehr über die konkreten Anlässe zum Wechsel der Gewinnermittlungsart. Vor allem lernen Sie aber, welche Schritte bei diesem Wechsel zu beachten sind. Anhand von anschaulichen Praxisbeispielen wird dargestellt, wie die einzelnen Bilanzposten zu behandeln sind und welche steuerlichen Auswirkungen sich auf den laufenden und den sog. Übergangsgewinn ergeben.Mit diesem Online-Seminar gewinnen Sie Sicherheit bei der Bearbeitung Ihrer Fälle!

Detaillierte Seminarinhalte:

Bilanzierung und EÜR – eine Gegenüberstellung

1. Verschiedene Gewinnermittlungsarten im Steuerrecht
2. Grundsätze der jeweiligen Gewinnermittlungsart
3. Vor- und Nachteile der jeweiligen Gewinnermittlungsart
- Vorteile der EÜR
- Vorteile beim BVV

Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung

1. Verpflichtung zum Wechsel zur Bilanzierung
- Wechsel beruht auf einer Verpflichtung
- Maßnahmen zur Vermeidung des Wechsels von der EÜR zum BVV
2. Wann ist ein freiwilliger Wechsel zum BVV möglich bzw. erforderlich?
- Gründe für einen freiwilligen Übergang von der EÜR zur Bilanzierung
- Gründe gegen einen freiwilligen Wechsel
- Ausübung des Wahlrechts beim Übergang zum BVV
- Erweiterter Datensatz der E-Bilanz - § 5b Abs. 1 EStG
- Wie lange bin ich an die „neue“ Gewinnermittlungsart gebunden?

Der Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung

1. Praxistipps für das Vorgehen bei der Ermittlung des Übergangsgewinns - 3 Faustregeln
2. Auswirkung bei den einzelnen Bilanzposten
3. Bilanzposten der Aktivseite
- Grund und Boden:
- Abnutzbares Anlagevermögen
- Wertpapier, Beteiligungen, GmbH-Anteile etc.
- Finanzkonten: Bank, Darlehen, Kasse
- Forderungen aus L+L
- Geringwertige Wirtschaftsgüter/Sammelposten
- Anzahlungen für AV
- Damnum bzw. Disagio
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Waren
4. Passiva
- Umsatzsteuer
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- Kundenanzahlungen
- Delkredere
5. Zusammenfassung und Übersicht
- Bilanzansätze auf der Aktivseite der Anfangsbilanz
- Bilanzansätze auf der Passivseite der Anfangsbilanz

Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜR

1. Wegfall der Buchführungspflicht
- § 141 AO - Grenzen für die Buchführungspflicht
- Zeitliche Erfassung des Übergangsgewinnes von der Bilanzierung zur EÜR
2. Auswirkungen bei den einzelnen Bilanzposten

Wann ist der Übergangsgewinn zu berücksichtigen?

1. Verteilung des Übergangsgewinn – nicht in allen Fällen möglich!
- Wechsel von EÜR zur Bilanzierung
- Was passiert, wenn der Betrieb vorzeitig eingestellt wird – bleibt der 3-Jahres-Zeitraum bestehen?
- Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR
2. Änderung oder Korrektur des Übergangsgewinnes?
- „falscher“ Übergangsgewinn wird verteilt
- Übergangsgewinn wird nicht verteilt

Zielgruppe:

  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Mitarbeiter in Steuer- und WP-Kanzleien
  • Steuerabteilungen von Unternehmen

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seit 07.05.2025
Karl Zugriff bis 31.05.2026 Buchen
Seminardauer:
Online-Seminar: 2 Stunden 17 Minuten