Bilanzierung und EÜR – eine Gegenüberstellung
1. Verschiedene Gewinnermittlungsarten im Steuerrecht
2. Grundsätze der jeweiligen Gewinnermittlungsart
3. Vor- und Nachteile der jeweiligen Gewinnermittlungsart
- Vorteile der EÜR
- Vorteile beim BVV
Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung
1. Verpflichtung zum Wechsel zur Bilanzierung
- Wechsel beruht auf einer Verpflichtung
- Maßnahmen zur Vermeidung des Wechsels von der EÜR zum BVV
2. Wann ist ein freiwilliger Wechsel zum BVV möglich bzw. erforderlich?
- Gründe für einen freiwilligen Übergang von der EÜR zur Bilanzierung
- Gründe gegen einen freiwilligen Wechsel
- Ausübung des Wahlrechts beim Übergang zum BVV
- Erweiterter Datensatz der E-Bilanz - § 5b Abs. 1 EStG
- Wie lange bin ich an die „neue“ Gewinnermittlungsart gebunden?
Der Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung
1. Praxistipps für das Vorgehen bei der Ermittlung des Übergangsgewinns - 3 Faustregeln
2. Auswirkung bei den einzelnen Bilanzposten
3. Bilanzposten der Aktivseite
- Grund und Boden:
- Abnutzbares Anlagevermögen
- Wertpapier, Beteiligungen, GmbH-Anteile etc.
- Finanzkonten: Bank, Darlehen, Kasse
- Forderungen aus L+L
- Geringwertige Wirtschaftsgüter/Sammelposten
- Anzahlungen für AV
- Damnum bzw. Disagio
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Waren
4. Passiva
- Umsatzsteuer
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- Kundenanzahlungen
- Delkredere
5. Zusammenfassung und Übersicht
- Bilanzansätze auf der Aktivseite der Anfangsbilanz
- Bilanzansätze auf der Passivseite der Anfangsbilanz
Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜR
1. Wegfall der Buchführungspflicht
- § 141 AO - Grenzen für die Buchführungspflicht
- Zeitliche Erfassung des Übergangsgewinnes von der Bilanzierung zur EÜR
2. Auswirkungen bei den einzelnen Bilanzposten
Wann ist der Übergangsgewinn zu berücksichtigen?
1. Verteilung des Übergangsgewinn – nicht in allen Fällen möglich!
- Wechsel von EÜR zur Bilanzierung
- Was passiert, wenn der Betrieb vorzeitig eingestellt wird – bleibt der 3-Jahres-Zeitraum bestehen?
- Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR
2. Änderung oder Korrektur des Übergangsgewinnes?
- „falscher“ Übergangsgewinn wird verteilt
- Übergangsgewinn wird nicht verteilt